Wehr- und Zivildienst nur noch sechs Monate

19.05.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 beschlossen. Die Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes soll von neun auf sechs Monate verkürzt werden.

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom 26. Oktober 2009 wurde festgelegt, die Dauer des Grundwehrdienstes bis spätestens zum Januar 2011 um drei Monate zu verkürzen. Das wird mit diesem Gesetzentwurf realisiert. Die Regelung gilt erstmals für alle Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab dem 1. Juli 2010 antreten. Ziel ist es, den Grundwehrdienst und den Zivildienst weiterhin sinnvoll und attraktiv zu gestalten. "Ich will, dass dieser Wehrdienst der Zukunft als Angebot verstanden wird", sagte Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg im Bundestag. Einerseits werde der Grundwehrdienst kompakter, effizienter und anspruchsvoller, andererseits ermögliche die Kürzung aber auch jungen Männern, früher in ihr Berufsleben zurückzukehren oder die Ausbildung zu beginnen. Er betonte, dass ein tragfähiges Konzept in enger Zusammenarbeit mit dem Familienministerium erarbeitet wurde.

Was ändert sich beim "Bund"?

Kernpunkt ist eine Verkürzung der allgemeinen Grundausbildung von drei auf zwei Monate. Dadurch kommt es zu einer frühen und dadurch längeren Verwendung auf dem nachfolgenden Posten in der Truppe. Gleichzeitig wird die Ausbildung spezifisch auf den späteren Einsatz ausgerichtet. So fällt etwa die Krisenbewältigung aus der allgemeinen Grundausbildung und wird nur bei Bedarf nachgeholt. Künftig entfällt allerdings die Möglichkeit, seinen Wehrdienst in Etappen zu leisten. Früher war es noch möglich, nach sechsmonatigem Grundwehrdienst die restlichen drei Monate in zwei weiteren Abschnitten abzuleisten. Das fällt demnächst weg, da der Wehrdienst ja schon auf sechs Monate verkürzt wurde. Gleichzeitig verkürzt sich auch der Erholungsurlaub von neun auf sechs Tage, je einen Tag pro Monat.

Verlängerung beim Zivildienst möglich

Auch der Zivildienst endet nach sechs Monaten. Es besteht aber die Möglichkeit, den Dienst zu verlängern. Das betrifft einen Zeitraum von mindestens drei bis maximal sechs Monate. Eine Verlängerung kann frühestens nach zwei Monaten im Zivildienst beantragt werden. "Wir gehen davon aus, dass etwa ein Drittel der Zivis freiwillig verlängern wird – in der Regel die besonders Engagierten," so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Die Einigung war nicht einfach, aber nach langen Debatten ist jetzt klar: der Zivildienst ist gerettet, seine hohe Qualität bleibt erhalten."

Quelle: Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 19.05.2010
http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2010/05/2010-05-19-wehr-zivil-dienst.html