vzbv und Verbraucherzentralen stärken Verbraucherschutz in der Pflege

20.10.2010 | Altenhilfe | Nachrichten

Neues Projekt nimmt Verträge unter die Lupe, leistet individuellen Rat und bietet öffentliche Informationen an

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen haben ein wegweisendes Projekt zur Umsetzung der Verbraucherrechte in der Pflege gestartet. In den kommenden Jahren werden die Verbände das Kleingedruckte in Verträgen von Alten- und Pflegeheimen unter die Lupe nehmen, bundesweit rechtlichen Rat in ausgewählten Pflegestützpunkten anbieten, Aktionstage durchführen und die Rechtslage bei Heim- und Pflegeverträgen in die Öffentlichkeit tragen. Möglich wurde das Projekt durch eine finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Startschuss erfolgte am 01.10.2010, das Projekt läuft bis 31.03.2013. "Pflegebedürftige und ihre Familien sind oft überfordert - nicht weil es zu wenige Informationen gibt, sondern weil die notwendigen Informationen über die eigenen Rechte im Dickicht der Verträge schlicht nicht gefunden werden. Ich freue mich deshalb sehr, dass vzbv und Verbraucherzentralen mit ihrem Projekt mehr Licht in den Pflegedschungel bringen", betont Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Das Projekt hilft Betroffenen und Angehörigen, ihre rechtliche Situation zu erfassen und ihre Rechte besser wahrnehmen zu können", so vzbv-Vorstand Gerd Billen. "Es sorgt dafür, dass die Selbstbestimmung älterer Menschen im Pflegebereich gestärkt wird und die Anbieter von Unterkünften und Pflegedienstleistungen sich an neues Recht und Gesetz halten." Billen weiter: "Die Bewohner der Einrichtungen sind auch Kunden auf dem Markt der Pflegeangebote. Sie leisten einen beträchtlichen Kostenteil aus eigener Tasche und haben einen Anspruch auf qualitätsgesicherte Vertragsgestaltungen." Mit dem Projekt stärken der vzbv und die Verbraucherzentralen den Verbraucherschutz im Bereich der Pflege und Betreuung. Ziel ist es, dass die seit Mai 2010 verbindlichen Neuregelungen auch wirklich umgesetzt werden. Grundlage ist das seit 1.10.2009 gültige Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), mit dem die Interessen der Nutzer und Nutzerinnen von Wohnangeboten im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung gestärkt wurden. Ihre Rolle als Verbraucher und Verbraucherin wird betont: Erstmals werden klare vorvertragliche Informationspflichten definiert, die Rechtsverhältnisse nach Tod des Bewohners klargestellt und der Ausschluss der Pflicht, eine Leistungsanpassung anzubieten, transparent gemacht. Das neue Gesetz regelt vertragliche Erfordernisse im Bereich Wohnen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen, wenn auch Betreuungs- und Pflegeleistungen erbracht werden. Somit gilt das WBVG - anders als das zuvor geltende Heimgesetz - nicht nur für Alten- und Pflegeheime, sondern auch für Pflegewohngemeinschaften und zum Teil auch für betreute Wohneinheiten. Der Schwerpunkt des Projekts liegt in der Beratung der Verbraucher und Verbraucherinnen. Darüber hinaus erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in Verbraucherzentralen sowie in ausgewählten Pflegestützpunkten individuellen rechtlichen Rat zu abgeschlossenen Verträgen oder zu bevorstehenden Abschlüssen. Als weiterer Schwerpunkt des Projekts werden bestehende Verträge überprüft. Enthalten Verträge nach wie vor unangemessene Benachteiligungen für Betroffene, wird der vzbv juristisch gegen die Anbieter vorgehen und so auf die Umsetzung verbraucherfreundlicher Verträge drängen.

Quelle: Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 18.10.2010
http://www.vzbv.de