Vermittlungsverfahren bei der Hartz IV-Reform zur Entlastung der Kommunen nutzen

21.12.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert dazu auf, beim Vermittlungsverfahren die angespannte Situation der Kommunen zu berücksichtigen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Länder und die Opposition aufgefordert, dass sich abzeichnende Vermittlungsverfahren bei der Hartz IV-Reform für die überfällige Entlastung der Kommunen zu nutzen. Der Bund will mit dem Gesetz die Heizkostenpauschale, das Wohnkindergeld und die Rentenversicherung für Erwerbslose streichen. Das belastet die Kommunen jährlich mit 300 Millionen Euro. Hier können die Länder zeigen, dass sie zu ihren Kommunen stehen und eine Kompensation zur Bedingung machen. Gleichzeitig sollten Bund und Länder verabreden, dass die Steuermehreinnahmen genutzt werden, um endlich die lange versprochene Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben zu organisieren. Das wäre ein positives Signal zu Weihnachten; Für die Städte und Gemeinden, aber insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger, die unter höheren Gebühren, Abgaben und einer zunehmend verfallenden Infrastruktur vor Ort leiden. So sollte vereinbart werden, dass sich der Bund in deutlich höherem Umfang an den Kosten der Unterkunft für Erwerbslose beteiligt. Diese Kosten sind von 2005 bis 2011 von 12,3 auf 14,3 Mrd. Euro gestiegen. Die Bundesbeteiligung ist nach wie vor aber nur in Höhe von etwa 3,6 Milliarden Euro vorgesehen, wohingegen der kommunale Anteil von 8,7 Mrd. Euro (2005)  auf 10,7 Mrd. Euro (2011) steigt. Das Vermittlungsverfahren wäre auch eine gute Gelegenheit, den Vorschlag von Bundesfinanzminister Schäuble aufzugreifen, dass der  Bund die Kosten der sogenannten Grundsicherung im Alter in Höhe von derzeit 3,7 Mrd. Euro jährlich von den Kommunen übernimmt. Gleichzeitig wäre dies ein Signal, dass die deutsche Politik reformfähig ist. Diese Aspekte könnten vor Jahresende verabredet und damit den Erwerbslosen und ihren Kindern geholfen werden. Die Erhöhungen und das Bildungspaket könnten dann rechtzeitig zum 1. Januar 2011 entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Was bei Eurorettungsmaßnahmen richtigerweise schnell ging, muss auch dann funktionieren, wenn es um die wichtigen Belange von rund 7 Millionen Menschen geht, die Leistungen vom Staat erhalten.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 20.12.2010
http://www.dstgb.de