Vermittlungsverfahren bei den Regelsätzen muss zur Nachbesserung genutzt werden

20.12.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

AWO: "Der Beschluss, dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen nicht zuzustimmen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, bietet eine große Chance."

"Der Beschluss, dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen nicht zuzustimmen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, bietet eine große Chance", so der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der Entscheidung des Bundesrats vom 17.12.2010. "Das anstehende Vermittlungsverfahren muss nun genutzt werden, um eine transparente und realitätsgerechte Ableitung der Regelsätze zu erzielen, das Gesetz zu verschlanken und die geplante Änderungen im Leistungsrecht zu verschieben", betont Stadler. Die Entscheidung der Länderkammer sei vor allem deshalb zu begrüßen, weil die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Februar 2010 mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz nur unzureichend erfüllt wurden. "Das Gesetzesvorhaben ist zugleich ein Affront gegenüber den Betroffenen. Es geht vorbei an den Bedürfnissen und der Lebenswirklichkeit von Millionen hilfebedürftiger Erwachsener und Kinder in Deutschland", so der AWO Bundesvorsitzende. "Bei aller Hoffnung, die das Vermittlungsverfahren weckt, sollte eine der ersten Entscheidungen des Vermittlungsausschusses sein, wenigstens die Anhebung um fünf Euro ab Januar 2011 an die Leistungsberechtigten auszuzahlen" fordert Wolfgang Stadler. Ebenso sollten die neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen ab Jahresanfang von Kindern abgerufen werden können. "Klar muss zudem sein, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets allen Kindern völlig unbürokratisch zur Verfügung stehen."

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 17.12.2010
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