Verfassungswidrig und unsozial

09.11.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Paritätischer bezieht Stellung zum aktuellen Gesetzentwurf zur Hartz IV-Reform

Pressegespräch vom 09.11.2010 Mit Hochdruck arbeitet die Bundesregierung an der Hartz IV-Reform. Bis Jahresende muss – so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) – das Gesetz zur Neuregelung stehen. Die Kernpunkte des Ende Oktober vorgelegten Gesetzentwurfs sind die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene um 5 Euro und ein Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder. In der aktuellen Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum vorliegenden Gesetzentwurf kommt der Verband zu dem Ergebnis, dass die Pläne der Bundesregierung verfassungswidrig und in der Sache unsozial sind. In der Praxis wird insbesondere das geplante Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen. Am 9. November stellten Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, und Joachim Speicher, Geschäftsführer des Paritätischen Hamburg, anlässlich der Veranstaltung "Armes Deutschland – Hartz IV und die Folgen" in der Bucerius Law School in Hamburg gemeinsam die Stellungnahme vor und erläuterten wie Armut in Deutschland nachhaltig bekämpft werden kann. Dabei warfen sie auch einen Blick auf die Situation in Hamburg. Auf der Website des Paritätischen finden Sie

Quelle: Pressemeldung vom 09.11.2010, Gwendolyn Stilling, Referentin für Presse- und Gremienarbeit, Der Paritätische Gesamtverband
http://www.der-paritaetische.de