Ungleichbehandlung von Eltern nicht zulassen

18.10.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

SkF will Anerkennung der Erziehungsleistung bei SGB II Empfängern erhalten

Dortmund. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hält die Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen nach SGB II (Hartz IV) für nicht vertretbar, da sie zu einer Ungleichbehandlung einer Elterngruppe führt. Der SkF fordert, die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Bezug von SGB II Leistungen aufrecht zu erhalten. Der Verband ist der Ansicht, dass die Sparmaßnahmen der Bundesregierung bei den Sozialleistungen nicht auf dem Rücken der Eltern mit Hartz IV Bezug ausgetragen werden dürfen. Auch wenn beabsichtigt ist, die Einsparungen für das geplante Bildungspaket zu verwenden. „Das Elterngeld für Hartz IV Empfänger würde faktisch zum Lückenfüller“, kritisiert Maria Elisabeth Thoma, Bundesvorsitzende des SkF. „Durch die Anrechnung des Elterngeldes auf die Regelleistungen würden diese um 300 Euro reduziert. Damit stünden sie den Eltern nicht mehr für Ausgaben rund um ihr Kind zur Verfügung. Dies würde unserer Meinung nach eine eklatante Ungleichbehandlung der Eltern mit Hartz IV Bezug gegenüber Eltern, die den Sockelbetrag auch ohne vorhergehende Berufstätigkeit erhalten, darstellen.“ Die Bundesregierung plant, durch die Anrechnung des Elterngeldes, die SGB II Leistungen um die Höhe des Mindestelterngeldes (Sockelbetrag) von 300 Euro zu kürzen. Bisher hat der Gesetzgeber unabhängig von einer Erwerbstätigkeit der Eltern mit dem Sockelbetrag die Erziehungsleistungen und die zusätzlichen Belastungen, die mit der Geburt eines Kindes verbunden sind, anerkannt. Eine Anrechnung auf die Sozialleistungen ist bislang ausdrücklich ausgeschlossen. Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 149 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 37 Frauenhäuser, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, und 31 Dienste der Kindertagespflege. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband. 

Quelle: Pressemitteilung des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) vom 16.10.2010
http://www.skf-zentrale.de