Streitigkeiten zu Lasten betroffener Kinder und Jugendlicher bereits im Vorfeld vermieden werden

Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zwischen dem SGB VIII und dem SGB XII

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge legt differenziert langfristig mögliche Optionen zur Überführung der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen in ein Leistungssystem (SGB VIII oder SGB XII) dar und fordert die Ausschöpfung aller bereits jetzt bestehender Möglichkeiten. „Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren, den Belangen der Betroffenen entsprechenden Regelung der Zuständigkeiten sind kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich.“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. Die beiden grundlegenden, langfristig möglichen Optionen (Alleinzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe oder der Sozialhilfe) werden differenziert im Hinblick auf die jeweils damit verbundenen Vor- und Nachteile sowie insbesondere die noch zu klärenden, offenen Fragen dargelegt und erörtert. Zu kurzfristigen Lösungsoptionen schlägt der Deutsche Verein unterschiedliche Möglichkeiten vor. So etwa:
  • die Durchführung einander entsprechender Hilfeplanverfahren nach dem Muster des SGB VIII auch im SGB XII
  • eine verbesserte Kooperation zwischen den Leistungssystemen durch eine intensivere Umsetzung des § 10 SGB IX,
  • einheitliche Verwaltungsvorschriften z. B. für den Bereich der mehrfach behinderten oder nicht eindeutig zuzuordnenden Kinder
  • gemeinsame Vereinbarungen etwa zum Verfahren der Zuständigkeitsklärung.
Darüber hinaus schlägt der Deutsche Verein kurzfristig mögliche Gesetzesänderungen vor:
  • Normative, obligatorisch ausgestaltete Verzahnung der Hilfeplanung nach dem SGB VIII und dem SGB XII.
  • Ausweitung des Verfahrens zur Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX auf die Schnittstelle zwischen behinderungsbedingtem und erzieherischem Bedarf.
  • Harmonisierung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere zugunsten einer einheitlichen örtlichen Zuständigkeit, die den Boden bereitet für regionale Lösungen zur Überwindung der Schwierigkeiten.
Unabhängig von diesen Lösungsoptionen sieht der Deutsche Verein eine besondere Herausforderung in der derzeitig unzureichenden Verantwortungsübernahme der vorrangigen allgemeinen Leistungssysteme, wie insbesondere des Schulsystems und des Gesundheits- und Pflegesystems, daneben aber auch des SGB II und SGB III. Vor dem Hintergrund des Inklusionsauftrags müssten zukünftig in diesen Systemen behinderungsbedingte Belange wesentlich stärker berücksichtigt und verankert werden. Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit, des Sozialrechts und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des  Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 27.09.2010
http://www.deutscher-verein.de