Soziales im Fokus

12.07.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz hat am 7. Juli 2010 seinen Tätigkeitsbericht 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Darin präsentiert sich die Fachverwaltung mit 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Verantwortung für 2,4 Milliarden Euro aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln trägt. Die Zuständigkeiten gehen von A wie Apothekenaufsicht bis Z wie Zentrale Stelle nach dem Landeskinderschutzgesetz.

Sozialverwaltung in Zeiten der Krise

2009 war das Jahr, in dem alle Kräfte mobilisiert wurden, um die Auswirkungen der großen Wirtschafts- und Finanzkrise zu begrenzen und nach Möglichkeit zu beherrschen. Damit waren auch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der Landessozialverwaltung verbunden. Das betraf Aufgabenbereiche wie das Integrationsamt, wo die Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen in der Arbeitswelt ihre Bewährungsprobe bestanden haben. Belegt wird dies durch die Tatsache, dass sich die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen günstiger entwickelte als die allgemeine Arbeitslosenzahl. Während die allgemeine Arbeitslosenzahl über viele Monate mehr als 10% über dem Vorjahreswert lag, blieb die der schwerbehinderten Arbeitslosen auf dem gleichen Niveau. Die Förderung arbeitsmarktpolitischer Projekte hatte einen besonderen Stellenwert und die finanzielle Unterstützung der Schuldnerberatung wurde noch dringender benötigt als in den vergangenen Jahren. Der Schwerbehindertenausweis war begehrt wie nie zuvor, gewiss auch weil mehr Menschen auf die damit verbundenen Nachteilsausgleiche angewiesen sind. 87.446 Personen stellten einen entsprechenden Antrag. Neue Aufgaben waren mit der Durchführung von Teilen des Konjunkturprogramms II verbunden. Insbesondere galt es, Investitionen in Krankenhäusern und im Bereich der Jugendbildung anzustoßen. All diesen Herausforderungen haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung gestellt. Auch ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass wir besser als von vielen Fachleuten vorhergesagt über das Krisenjahr 2009 gekommen sind.

Im Zeltlager ohne Verdienstausfall

Erfolgreiche Jugendarbeit ist auf die Unterstützung der Fachkräfte durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer angewiesen. Ohne sie würde wohl kaum eine Jugendfreizeit zustande kommen. Um solches Ehrenamt zu ermöglichen, ist im Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Ersatz des Verdienstausfalles geregelt. Damit unterscheidet sich Rheinland-Pfalz von einigen anderen Bundesländern, die zwar den Sonderurlaub, aber keine Erstattung des Verdienstausfalls kennen. Die Durchführung des Gesetzes ist dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung übertragen. Ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit Tätige haben einen Anspruch auf bis zu 12 Tage unbezahlten Sonderurlaub im Jahr. In der Regel erfolgt die Freistellung für die Mithilfe bei Zeltlagern, Jugendfahrten, Ferienfreizeiten, Ferienspielen usw. Für jeden Arbeitstag der unbezahlten Freistellung erstattet das Landesamt auf Antrag einen Verdienstausfall bis zu einer Höhe von 60 EUR. Dass der Freistellung und der Erstattung des Verdienstausfalls eine zunehmende Bedeutung zukommt, zeigt die jährlich steigende Anzahl der bewilligten Anträge. So ist seit Erlass des Landesgesetzes im Jahre 2002 die Anzahl der bewilligten Anträge von anfänglich 291 über 484 im Jahre 2006 auf 670 im Jahre 2009 gestiegen. Entsprechend erhöhten sich die Ausgaben von 97.000 EUR im Jahr 2002 auf 202.000 EUR.

Kindertagesstätten

Mit dem Landesprogramm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ wurde die Beitragsfreiheit für Kindergartenplätze ab September 2007 zunächst für das letzte Kindergartenjahr eingeführt und schrittweise ausgedehnt. Ab dem 1. August 2010 gilt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und die Beitragsfreiheit für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Träger und Kommunen haben reagiert und die Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren in den letzten fünf Jahren von 5.214 auf 18.665 erhöht. Nach einer Studie der Bertelsmannstiftung steht Rheinland-Pfalz damit beim Ausbau der Plätze an der Spitze der westdeutschen Flächenländer. Bis zum 30.06.2010 sind in Rheinland-Pfalz 56,5 Mio. Euro für den Ausbau der Plätze für unter 3-jährige bewilligt worden. Das ist mehr als die Hälfte des Geldes, das aus dem Bundesprogramm an Mitteln bis 2013 zur Verfügung steht.

Weiter zunehmendes Interesse an der Altenpflege-Ausbildung

Während viele andere Bundesländer einen Mangel an praktischen Ausbildungsplätzen in der Altenpflege beklagen, verzeichnet Rheinland-Pfalz schon seit fünf Jahren eine erfreuliche Entwicklung. Daran hat das Ausgleichsverfahren maßgeblichen Anteil, das vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung durchgeführt wird. Dieses Verfahren wurde im Jahr 2004 eingeführt mit dem Grundprinzip, dass alle Pflegeeinrichtungen im Land, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, ihren Beitrag zur Finanzierung der Ausbildungskosten leisten. Alle Einrichtungen zahlen in den sogenannten „Ausgleichspool“ ein, aus dem die ausbildenden Einrichtungen Zahlungen für die geleisteten Ausbildungsvergütungen erhalten. Durch dieses Verfahren werden Wettbewerbsnachteile für ausbildende Einrichtungen vermieden, da diese durch einen einheitlichen Ausgleichsbetrag pro Tag nicht teurer sind als Einrichtungen, welche nicht oder nur in geringem Umfang ausbilden und mit ihnen im direkten Wettbewerb stehen. Am Ausgleichsverfahren sind rund 1.050 vollstationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sowie nicht als Pflegeeinrichtung zugelassene sonstige Einrichtungen beteiligt. Seit Beginn des Ausgleichsverfahrens im Schuljahr 2004/2005 sind die Schülerzahlen von 2.005 auf mittlerweile 2.517 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2008/2009 gestiegen.

Quelle: Pressemitteilung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz vom 12.07.2010
http://www.lsjv.rlp.de