Sicherheit ist oberstes Anliegen

21.10.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Verbrechen schützen. Sie hat hierzu eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung beschlossen. Dieser soll dann von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden.

Mit dem Gesetzentwurf soll das Recht der Sicherungsverwahrung im Strafrecht neu geordnet werden. Es soll sowohl einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglichen als auch die rechtsstaatlichen Anforderungen an dieses "letzte Mittel der Kriminalpolitik" wahren. 

"Therapieunterbringungsgesetz"

Außerdem soll die Führungsaufsicht gestärkt und mit dem "Therapieunterbringungsgesetz" eine neue gesetzliche Regelung geschaffen werden. Sie greift in den Fällen, in denen infolge des Urteils des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 weiterhin als gefährlich eingestufte Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden oder bereits entlassen wurden.
Sicherungsverwahrung bedeutet, dass bestimmte Personen eingesperrt bleiben, obwohl sie ihre Freiheitsstrafe vollständig verbüßt haben. Sie ist die schärfste Sanktion des deutschen Strafrechts. Die Gerichte ordnen sie nur selten an: Bei der begründeten Erwartung, dass der Betroffene nach Haftentlassung weitere schwere Straftaten begehen wird und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Der neue Gesetzentwurf soll im Sinne des Koalitionsvertrages eine umfassende und praxisgerechte Regelung der Sicherungsverwahrung zum Schutze unserer Gesellschaft vor schwerwiegenden Straftaten gewährleisten. Die neuen Regelungen werden rechtsstaatlich und europarechtskonform ausgestaltet. Sie stehen zugleich mit dem Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung im Einklang.

Quelle: Meldung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 20.10.2010
http://www.bundesregierung.de