SGB II-Gesetzentwurf unzureichend

03.12.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Caritas kritisiert: Keine Lösung für arbeitslose Privatversicherte

Privat krankenversicherte langzeitarbeitslose Empfänger von SGB II-Leistungen bleiben weiterhin auf den Kosten ihrer privaten Krankenversicherung sitzen. Es ist der Regierungskoalition trotz zähen Ringens erneut nicht gelungen, die so genannte PKV-Prämienlücke zu schließen. Die Lücke entsteht dadurch, dass privat versicherte Leistungsempfänger vom Jobcenter lediglich den Betrag für ihre private Krankenversicherung erhalten, der auch Leistungsempfängern in der Gesetzlichen Krankenversicherung zusteht. Die Prämie, die im Basistarif der PKV entrichtet werden muss, ist jedoch deutlich höher, so dass den SGB II-Empfängern eine Deckungslücke von ca. 190 Euro entsteht. "Es kann nicht sein, dass Arbeitslose sich für die Bezahlung ihrer Krankenversicherung verschulden müssen", sagt Caritas-Präsident Peter Neher heute in Berlin. Er fordert die Regierung auf, den internen Streit zwischen Bundesgesundheitsministerium und Bundesarbeitsministerium zu beenden und in diesem Gesetzgebungsverfahren eine konstruktive Lösung herbeizuführen. "Der Streit um die Deckung der Kosten darf nicht auf dem Rücken der Arbeitslosen ausgetragen werden", sagt Neher.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 03.12.2010
http://www.caritas.de