Schnittstelle zwischen der Eingliederungshilfe und der Pflege rechtzeitig mitdenken und gestalten!

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge legt zahlreiche gesetzgeberische Optionen zur Gestaltung des Verhältnisses zwischen der Eingliederungshilfe und der Pflege im Kontext der Reformen der Eingliederungshilfe und des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vor.

„Das gesamte System der Unterstützung pflegebedürftiger und behinderter Menschen muss zukunftsgerichtet in einer Weise ausgestaltet werden, die bedarfsgerecht, effizient und ressourcenverantwortlich ist. Sie muss den leistungsberechtigten Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Selbstbestimmungs- und Teilhaberechte der pflegebedürftigen, behinderten Menschen müssen Ausgangspunkt und Ziel der Neugestaltung sein. Entsprechend der z. T. sehr unterschiedlichen individuellen Bedarfslagen ist ein möglichst flexibles Leistungsrecht erforderlich, welches in Abkehr von einer einrichtungs- und leistungszentrierten Sichtweise am individuellen Bedarf ansetzt.“, so Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Verein. Mittels einer breiten, nüchternen Darlegung verschiedener Optionen zur Gestaltung der Schnittstelle soll die gesetzgeberische Arbeit zur Weiterentwicklung der Leistungen im Kontext der vom Deutschen Verein begrüßten Reformen der Eingliederungshilfe und des Pflegebedürftigkeitsbegriffs unterstützt und die fachliche Diskussion weiter angeregt werden. Der aktuelle Zeitpunkt der Reformbestrebungen in beiden Systemen, ohne dass bislang gesetzgeberische Entscheidungen feststehen, wird dabei als Chance gesehen, die Schnittstelle rechtzeitig zu erörtern und beide Reformprozesse miteinander zu verbinden. Zum Zwecke der perspektivisch notwendigen verbesserten Verzahnung der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Behinderung regt der Deutsche Verein darüber hinaus an, auch die Pflegeversicherungsträger in das SGB IX einzubeziehen. Schließlich weist er zu den zukünftigen Rahmenbedingungen und grundlegenden Voraussetzungen darauf hin, dass der Erfolg der angestrebten Weiterentwicklung in der Pflege und der Eingliederungshilfe gleichermaßen von einer am Leitbild der Inklusion ausgerichteten und möglichst barrierearmen Sozialraumgestaltung abhängig ist. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft nehme die Sozialraumorientierung einen zentralen Stellenwert ein. Dieser Auftrag fordere die Zusammenarbeit vieler Akteure, wobei die Bündelung und Steuerung auf kommunaler Ebene besonders wichtig sei sowie eine Bewusstseinsbildung zum alltäglichen, respektvollen Umgang und Miteinander aller Menschen. Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit, des Sozialrechts und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 24.09.2010
http://www.deutscher-verein.de