Rheinland-Pfälzische Sozialministerin Dreyer begrüßt höhere Freibeträge für ehrenamtliche Betreuer

15.07.2010 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Bundesrat hat der Anhebung des steuerlichen Freibetrages für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlich tätiger Betreuerinnen und Betreuer zugestimmt

Sozialministerin Malu Dreyer hat begrüßt, dass der Bundesrat der Anhebung des steuerlichen Freibetrages für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlich tätiger Betreuerinnen und Betreuer von 500 Euro auf 2.100 Euro zugestimmt hat. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes im Betreuungswesen“, sagte Ministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Mit der Änderung des Einkommenssteuergesetzes soll der steuerliche Freibetrag für die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Vormündern und Pflegerinnen und Pflegern zustehen, erhöht werden. „Damit wird – wenn der Bundestag dem Beschluss des Bundesrats folgt - die bisher bestehende Benachteiligung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern endlich aufgehoben“, so die Ministerin. Das bislang geltende Recht habe zu einer Schlechterstellung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer im Vergleich zu anderen Ehrenamtlichen führt, erklärte Malu Dreyer. So sieht das Einkommenssteuerrecht bisher einen erhöhten Freibetrag für das Engagement in einem Sportverein, die so genannte Übungsleiterpauschale, vor. Entsprechende Regelungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer fehlten aber. „Für ehrenamtliche Tätigkeit zugunsten kranker, pflegebedürftiger oder behinderter Menschen darf kein anderer Maßstab gelten“, so die Ministerin. Es sei richtig, die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer entsprechend der so genannten Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.100 Euro von der Einkommenssteuerpflicht zu befreien. Das gelte auch für ehrenamtliche Vormünder sowie ehrenamtliche Pflegerinnen und Pfleger, deren Rechts- und Interessenlage identisch ist. „Die Anhebung des steuerlichen Freibetrages ist eine Anerkennung der Leistungen, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erbringen, denn die ehrenamtliche Betreuung ist eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe, die zu Recht entsprechend honoriert werden soll“, sagte Malu Dreyer. Die Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Das Betreuungsrecht folgt dem Grundsatz des Vorrangs der ehrenamtlichen Betreuung. Daher hat die Landesregierung mit dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (AGBtR) die Qualität im Betreuungswesen gestärkt und die Finanzierung von Betreuungsvereinen, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in ihrer Arbeit unterstützen, langfristig gesichert.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz vom 13.07.2010
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