Rheinland: Landschaftsausschuss beschließt Inklusionspauschale

LVR verstärkt Bemühungen, inklusive Beschulung auszuweiten / Neue Fördermöglichkeit ergänzt Geräte- und Finanzpool des LVR / Allgemeine Schulen im Rheinland erhalten Finanzmittel für Sach-, Personal- und Umbaukosten

Köln. Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat einstimmig die Einführung einer Inklusionspauschale beschlossen. Durch die Entscheidung unterstreicht das politische Gremium des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) seinen Willen, den inklusiven Unterricht weiter auszubauen. Die Pauschale ergänzt den bestehenden Geräte- und Finanzpool, der schon jetzt Kindern mit Handicap den Besuch einer allgemeinen Schule ermöglicht. Bisher waren bei den Fördermöglichkeiten bauliche Maßnahmen, Schulmobiliar, sowie Fahrt- und Personalkosten ausgeschlossen. Das ändert sich mit der Inklusionspauschale: Regelschulen, die Kinder und Jugendliche mit Handicap aufnehmen, können nun vom LVR einen jährlichen Zuschuss von bis zu 16.000 Euro pro Kind erhalten. Auch Kosten für Schülerspezialverkehr, Umbaumaßnahmen, Therapie, Pflege und erforderliche Ausstattung können gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten für die inklusive Beschulung tatsächlich anfallen und dass der Träger der Regelschule selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Die vom LVR für inklusive Beschulung bereitgestellten Mittel steigen mit Einführung der Pauschale auf jährlich 400.000 Euro. Vor dem Landschaftsausschuss hatte bereits der zuständige Fachausschuss der Maßnahme zugestimmt. Anne Peters, Vorsitzende des Schulausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland (Bündnis90/Die Grünen; Kreis Kleve): „Mit der Einführung der Inklusionspauschale gehen wir konsequent den nächsten Schritt bei der Umsetzung der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Die Pauschale bietet in Zeiten knapper Kassen Regelschulen die Möglichkeit Kinder und Jugendliche mit Handicap auch bei komplexeren Förderbedarfen aufzunehmen." „Im Rahmen der vielschichtigen Inklusionsbemühungen des LVR ist die Einführung der Inklusionspauschale eine wichtige Maßnahme. Uns ist es zudem wichtig, mit unseren Partnern vor Ort, den örtlichen Schulträgern, konstruktive Lösungen zu finden, die die Bedürfnisse von Schülern und Eltern adäquat berücksichtigen. Den guten Standard der LVR-Förderschulen auch bei der inklusiven Beschulung zu etablieren, ist unser Ziel. Sowohl an Förderschulen, als auch an Regelschulen muss die Qualität der Betreuung stimmen", ergänzt LVR-Schuldezernent Michael Mertens. Der LVR verstärkt auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention seine Aktivitäten zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft im Rheinland. Hier kann er auf seine vielfältigen Erfahrungen zurückgreifen. Seit 1998 konnten mit Unterstützung des LVR bereits 450 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung eine Regelschule besuchen. Zusätzlich zu den finanziellen Anreizen hat der LVR die Universität Würzburg mit einer Studie beauftragt, die Gelingensbedingungen für den Ausbau gemeinsamer Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Handicap erarbeiten soll.

Quelle: Pressemitteilung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 15.06.2010
http://www.lvr.de/app/Presse/?NNr=5982