Rechtsanspruch darf nicht gekippt werden

VPK kritisiert Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch zu Einsparungen bei der Kindertagesbetreuung

Berlin, 12. Mai 2010 - Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) kritisiert die jüngsten Aussagen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) zu Einsparungen bei der Kindertagesbetreuung und fordert die Bundesregierung auf, an dem im Kinderförderungsgesetz geregelten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige festzuhalten. Die aktuelle Finanzkrise darf nicht auf dem Rücken der Familien ausgetragen werden, die auf die Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder dringend angewiesen sind. Die erfolgreiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die gezielte frühkindliche Förderung von Kleinkindern – gerade aus sozial benachteiligten Familien – müssen Priorität haben. Einsparungen beim Betreuungsausbau sind aus Sicht des VPK nicht hinnehmbar und müssen vielmehr dringend abgewendet werden. „Wirtschaftskrise, Griechenlandkrise, Eurokrise – die Bundesregierung steht derzeit vor in dieser Form nie dagewesenen Herausforderungen. Die Finanztöpfe sind leer und der Kampf um die letzten verfügbaren finanziellen Ressourcen hat längst begonnen. Und dennoch: Es müssen Prioritäten gesetzt werden. Einsparungen bei der Bildung und Betreuung der Allerkleinsten sind der falsche Weg“, so Hermann Hasenfuß, Vizepräsident des VPK. „Wenn diese wichtigen Investitionen der allgemeinen Krise zum Opfer fallen sollten, macht die Bundesregierung wieder eines deutlich: Sie hat erstens die Bedeutung frühkindlicher Bildung noch immer nicht erkannt, und sie nimmt zweitens die Bedürfnisse der Familien und Alleinerziehenden in unserem Land nicht ernst“, so Hasenfuß weiter. „Frühe Investitionen in die Ausbildung unserer Kinder lohnen sich und haben langfristige, überaus positive Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Studien belegen dies seit Jahren. Selbiges gilt für die positiven Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn diese sich auf eine zuverlässige Betreuung der Kinder verlassen können.“ Im Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, wurde der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige verbindlich geregelt. Ab dem Jahr 2013 soll daher zunächst für 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Um dieses Ziel bis 2013 zu erreichen, müsste die jährliche Ausbauquote der U3-Angebote bei mindestens 4,6 Prozent liegen. Tatsächlich liegt die Quote aber derzeit nur bei circa 2 Prozent. Insbesondere im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen ist die Betreuungsquote mit nur 12 Prozent besonders niedrig. Vorhandene Angebote sind größtenteils unflexibel und gehen auf die Bedürfnisse moderner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kaum ein. So schließen 96 Prozent der Kitas wochentags um 18.00 Uhr, 99 Prozent der Kitas sind am Samstag geschlossen. „In der heutigen Zeit müssen normalerweise beide Elternteile berufstätig sein, um die Familie ernähren zu können. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation für Alleinerziehende. Wir können es uns nicht leisten, den Eltern adäquate und zuverlässige Angebote vorzuenthalten“, so Hermann Hasenfuß. „Entscheidend für den erfolgreichen Ausbau der Kindertagesbetreuung ist zudem eine Vielfalt innerhalb der Trägerlandschaft sowie die gleichberechtigte Förderung aller Anbieter. Neben den öffentlichen und privatgemeinnützigen Trägern müssen daher auch privat-wirtschaftliche Anbieter von Kindertageseinrichtungen staatliche Förderungen erhalten. Denn gerade sie haben erkannt, welche Bedürfnisse die Familien haben und richten ihre qualitativ hochwertigen Angebote konsequent danach aus.“ Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe berät und unterstützt private Träger von Kindertageseinrichtungen. Ziel der Arbeit des Verbandes ist die gleichberechtigte Förderung der unterschiedlichen Trägerformen und in der Konsequenz die Schaffung von Betreuungsplätzen, die Familien eine erfolgreiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlauben und Kindern eine liebevolle, zuverlässige und spielerischfördernde Betreuung bieten. „Eine qualitativ hochwertige frühkindliche Betreuung ist die Grundlage für eine gesunde und erfolgreiche Entwicklung eines jeden Kindes. Es ist uns ein Anliegen, Eltern und deren Kinder dabei zu unterstützen, Familien- und Erwerbsleben erfolgreich miteinander zu verbinden“, so der VPK-Vize. „Wenn wir jetzt an den so wesentlichen Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung sparen, verspielen wir die Zukunft unserer Kinder und werden die Auswirkungen dieser kurzfristigen Sparpolitik in den nächsten Jahren zu spüren bekommen.“

Kontakt / Ansprechpartner

Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) Bundesgeschäftsstelle: Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Tel.: 030 – 42859656
Referentin: Sophia Reichardt, Tel.: 030-424 92 24
Email: reichardt@vpk.de oder Internet: www.vpk.de

Hintergrund

Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für privat-wirtschaftliche Leistungsträger in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Mitglieder sind Landes- und Fachverbände sowie Vereine, Verbände und sonstige Körperschaften, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Der VPK versteht sich in erster Linie als ein interessengeleiteter gemeinnütziger Verband zur Unterstützung der im VPK zusammengeschlossenen privat-wirtschaftlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und wird für deren Vertretung gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Der Verband ist von seinem Selbstverständnis her leistungs-, qualitätsund kostenorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien aktiv vertreten. Er wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.05.2010