Rechtsanspruch 2013 auf Kitaplatz sicher

Deutscher Verein fordert angesichts des ersten Zwischenberichts der Bundesregierung zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes eine Klärung über den tatsächlichen Platzbedarf vor Ort.

Der gestern veröffentlichte Zwischenbericht des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes zeigt, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung voran schreitet. Kommunen, Träger, Länder und Bund haben im letzten Jahr erhebliche Anstrengungen unternommen und eine bundesweite Versorgungsquote von 20,4 Prozent erreicht. „Allerdings dürfen diese Bemühungen nicht nachlassen, wenn es ab 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geben soll.“ betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Hierfür braucht es endlich eine Verständigung darüber, wie hoch der tatsächliche Bedarf ab 2013 ist. Es existieren divergierende Bedarfsprognosen. Es stellt sich die Frage, ob die vom Familienministerium festgeschriebenen 35 Prozent, der Kinder im Alter von null bis drei Jahren, zur Erfüllung des tatsächlichen Bedarfes und der Erfüllung des Rechtsanspruches ausreichen. Hier muss Klarheit herrschen.“ „Unabhängig davon, muss die Umsetzung des Rechtsanspruches gesichert sein. Die Kommunen müssen finanziell durch Länder und Bund dazu in die Lage versetzt werden. Angesichts des voraussichtlich höheren Bedarfs braucht man eine Generalrevision der bisherigen Finanzvereinbarungen. Die höheren Kosten dürfen nicht einseitig zu Lasten der Kommunen gehen. Es geht nicht nur um Plätze“ mahnt Löher an, „sondern auch um Qualität und um qualifiziertes wie ausreichendes Personal.“ Der Deutsche Verein fordert bereits seit der Einführung des KiföG, dass die Frage der Qualität und Qualifizierung immer mitbedacht und in jegliche Finanzierungskonzepte einbezogen werden muss. Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 22.07.2010
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