Offener Brief des Paritätischen zur Kritik der Neuregelung der Bildungs- und Teilhabeförderung im SGB II

03.11.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Am vergangenen Freitag, dem 29. Oktober 2010, behandelte der Bundestag in erster Lesung des Gesetzentwurf Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Trotz zahlreicher Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf werden die geplanten Neuregelungen nicht nur nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht, sondern gefährenden auch bestehende Angebote der Jugendhilfe.

Der Paritätische hat wesentliche Bedenken in einem Anschreiben an zuständige Abgeordnete zusammengefasst. Er bekräftigt darin seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Darüber hinaus weist er mit dem Schreiben auf die erheblichen negativen Auswirkungen der geplanten individualisierten Sachleistungen auf die bestehenden Angebote der Jugendhilfe hinweisen. Grundsätzlich ist die Bildungs- und Teilhabeförderung nicht in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, sondern im Kinder- und Jugendhilferecht zu regeln. Wir verweisen in dem Zusammenhang auf das von über 25 bundesweit tätigen Verbänden getragene Paritätische Konzept "Kinder verdienen mehr" (www.kinder-verdienen-mehr.de). Das beigefügte Anschreiben enthält darüber hinaus einen Kompromißvorschlag für den Fall, daß eine Lösung im Kinder- und Jugendhilferecht derzeit nicht durchsetzbar sein sollte. Download der Stellungnahme als PDF-Datei

Quelle: Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, vom 03.11.2010
http://www.der-paritaetische.de