Neues Fachkonzept für Werkstätten für behinderte Menschen

Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für Menschen mit Behinderung veröffentlicht.

Mit Datum vom 21.06.2010 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) das neue Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) veröffentlicht. Das neue Fachkonzept ersetzt das gemeinsame Rahmenprogramm der Bundesarbeitsgemeinschaft für Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) und der BA aus dem Jahre 2002 und bildet die Grundlage für die Durchführung des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereichs in anerkannten Werkstätten. In dem Fachkonzept wird eine klarere Ausrichtung der Bildungsmaßnahmen an anerkannte Berufsausbildungen beschrieben. Eine Teilnahme an weiterführenden Bildungsmaßnahmen soll erleichtert werden. Damit wird die Hoffnung verbunden, dass sich für einige Teilnehmer/-innen der Maßnahme die Chance des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht. Das Fachkonzept wurde bisher nicht mit den anderen Leistungsträgern für diese Maßnahmen abgestimmt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass z.B. die Deutsche Rentenversicherung nicht wesentlich von den Anforderungen der BA abweichen wird. Das Fachkonzept ist unter folgendem Link abrufbar: www.arbeitsagentur.de/nn_165870/zentraler-Content/HEGA-Internet/A03-Berufsberatung/Dokument/HEGA-06-2010-Fachkonzept-WfbM.html

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, 25.06.2010, http://www.der-paritaetische.de