Neuer Masterstudiengang Alternde Gesellschaften (M.A.) an der TU Dortmund

19.07.2010 | Altenhilfe | Nachrichten

Der neue Studiengang startet zum Wintersemester 2010/11.

Zum Wintersemester 2010/2011 beginnt – unter Vorbehalt der Akkreditierung – an der Technischen Universität Dortmund, Fakultät für Erziehungswissenschaft und
Soziologie, der Masterstudiengang Alternde Gesellschaften. Der Studiengang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen sozial- und verhaltenswissenschaftlicher
Bachelor- und Diplomstudiengänge, die eine Erweiterung und Vertiefung ihrer Kenntnisse im Hinblick auf soziale und ökonomische Aspekte alternder Gesellschaften anstreben und diese mit einer Qualifizierung für (Leitungs-)Tätigkeiten in Forschung und Praxis verbinden möchten.

Studieninhalte

Der Masterstudiengang versteht das kollektive Altern unserer Gesellschaft als eine der wichtigsten individuellen, institutionellen und gesamtgesellschaftlichen Gestaltungsaufgaben unserer Zeit. Er vermittelt relevantes Fachwissen über Alter und Altern aus der Perspektive verschiedener Disziplinen und verbindet dieses
in interdisziplinärer Weise innerhalb drei ausgewählter Themenschwerpunkte:
  • Technik, Wirtschaft und Arbeit,
  • Bildung, bürgerschaftliches Engagement und Partizipation,
  • Gesundheitliche und pflegerische Versorgung im Wohlfahrtsmix.
Neben fundiertem Fachwissen, vermittelt der Masterstudiengang methodische Kompetenzen, die zu einer Tätigkeit in der Sozial- bzw. Alternsforschung befähigen.

Studienprogramm

Das Curriculum umfasst folgende Bereiche: I) Pflichtbereich: bestehend aus 7 Basismodulen
B1: Alternde Gesellschaften – Demographischer Wandel und Wandel der Berufsfelder
B2: Alternde Gesellschaften – Soziologische Zugänge
B3: Alternde Gesellschaften – Verhaltenswissenschaftliche Zugänge
B4: Alternde Gesellschaften – sozialpolitische und ökonomische Zugänge
B5: Methoden der quantitativen Sozial- und Alternsforschung
B6: Methoden der qualitativen Sozial- und Alternsforschung
B7: Masterthesis und Masterkolloquium II) Wahlbereich: Wahl eines von drei Studienschwerpunkten:
  • Studienschwerpunkt 1: Wirtschaft, Technik und Arbeit in alternden Gesellschaften
  • Studienschwerpunkt 2: Bildung, bürgerschaftliches Engagement und Partizipation in alternden Gesellschaften
  • Studienschwerpunkt 3: Gesundheitliche, pflegerische Versorgung und Wohlfahrtsmix in alternden Gesellschaften
III) Optionalbereich: Wahl von 2 weiteren Modulen aus dem Wahlbereich, die den eigenen Studienschwerpunkt ergänzen.

Studienformen

  • Vollzeitstudium: Regelstudiendauer 4 Semester
  • Teilzeitstudium: Regelstudiendauer 7 Semester
  • Durch die Teilnahme an Modulen, die Ablegung der dazugehörigen Prüfungen sowie die Anfertigung der Masterarbeit können insgesamt 120 Leistungspunkte(gemäß ECTS) erworben werden.

Berufliche Perspektiven

Der Masterstudiengang Alternde Gesellschaften eröffnet seinen Absolventinnen und Absolventen eine Vielzahl beruflicher Perspektiven. Hierzu zählen konzeptionelle, planerische, leitende und evaluative Tätigkeiten in:
  • Wissenschaftlicher (Alterns-)Forschung und Lehre, 
  • Fachabteilungen von Organisationen, Verbänden und Vereinen, die mit Fragen des Alter(n)s beschäftigt sind,
  • Abteilungen der Altenpolitik und Altenplanung auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene,
  • Einrichtungen der praktischen Altenpolitik und Altenarbeit sowie der ambulanten und stationären Altenhilfe,
  • Unternehmen und Verwaltungen im Bereich der Personalpolitik und des betrieblichen Age-Managements,
  • Unternehmen der Seniorenwirtschaft,
  • Einrichtungen der beruflichen sowie nachberuflichen Fort- und Weiterbildung.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Ein mindestens 6-semestriger Bachelor-, Magisteroder Diplom-Studiengang einer sozialwissenschaftlichen oder verhaltenswissenschaftlichen Fachrichtung, der mindestens mit der Gesamtnote „gut“ abgeschlossen wurde.
  • Hinreichende Kenntnisse in Methoden der sozialwissenschaftlichen empirischen Forschung (Module in empirischen Forschungsmethoden und Statistik im
    Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten), 
  • Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber eines der Kriterien nicht, kann der Prüfungsausschuss über Ausnahmen entscheiden.

Einschreibung

Studiengebühren

  • Studienbeiträge: Vollzeitstudium: 480 € pro Semester, Teilzeitstudium: reduzierter Studienbeitrag (vorbehaltlich der Festlegung im Senat)
  • Sozialbeiträge in Höhe von 212,99 € pro Semester (zum WS 2010 / 2011)

Kontakt

Studienfachberatung:
Lehrstuhl für Soziale Gerontologie
TU Dortmund, Fakultät 12
Emil-Figge-Str. 50
44227 Dortmund
Tel.: (0231) 755 6360

Weitere Informationen

Informationen zum Masterstudiengang:
www.alternde-gesellschaft.gerontologie-dortmund.de
(ab 15. Juli 2010)
E-Mail: master@gerontologie-dortmund.de
Fakultät 12 Erziehungswissenschaft und Soziologie:
www.fk12.tu-dortmund.de
Allgemeine Studieninformation und –beratung:
Zentrum für Information und Beratung (ZIB)
Emil-Figge-Str. 72
Campus Nord
44221 Dortmund
Tel.: (0231) 755 2345
Weitere Informationen:
http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/kontakt/zib/index.html

Quelle: E-Mail Prof. Dr. Gerhard Naegele vom 18.07.2010