Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Berücksichtigung von Schwer- und Mehrfachbehinderten in der Politik

Berlin - Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, alle behinderten Menschen bei der Umsetzung der UN-Konvention einzubeziehen. "Behinderte Menschen, deren Stimmen bislang ungehört bleiben oder politisch kein Gewicht erhalten, müssen gestärkt werden", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin. Es sei erfreulich, dass die Maßnahmenpläne auf Bundes- und Landesebene auch Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit eröffneten, bei der Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland mitzubestimmen. Dennoch gebe es nach wie vor behinderte Menschen, die ihre Rechte nicht mit hinreichendem Nachdruck einfordern könnten, beispielsweise Menschen mit einer Schwer- und Mehrfachbehinderung, Menschen mit Autismus oder mit psychosozialen Problemen. "Menschen, die sich bisher nicht organisieren konnten oder keine mächtigen gesellschaftlichen Fürsprecher haben, müssen besonders unterstützt und beachtet werden", so Aichele. Sonst finde ihr menschenrechtliches Anliegen kein Gehör. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte den Staat, die Partizipation aller behinderten Menschen diskriminierungsfrei zu ermöglichen und zu fördern, etwa durch partizipative Verfahren bei Gesetzgebungsverfahren oder bei Aktionsplänen. "Es sind besondere Anstrengungen staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen erforderlich, damit besonders marginalisierte Behinderte bei der Umsetzung ihre Stimme mit Gewicht erheben können", so Aichele. Die Monitoring-Stelle für Deutschland wurde 2009 - nach einem Beschluss des Bundeskabinetts – im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen und zur Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - entsprechend Artikel 33 Absatz 2 der Konvention - beizutragen.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 02.12.2010