Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche ist dringend notwendig

07.10.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Württembergische Diakonie ist entsetzt über Ablehnung des Bundesarbeitsministeriums - Eingliederungsmaßnahmen von Langzeitarbeitslosen sind gefährdet

Stuttgart - Mit Überraschung hat die württembergische Diakonie zur Kenntnis genommen, dass das Bundesarbeitsministerium einen Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche abgelehnt hat. Damit wird einem Lohndumping bei der Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen Vorschub geleistet. „Seit Jahren findet ein Angriff auf die Qualität der Maßnahmen für Langzeitarbeitslose statt. Erfahrene Träger der Maßnahmen und die Bundesagentur für Arbeit fordern schon seit langem ein Instrument, um gegen dieses Lohndumping vorzugehen“, so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg in einem Brief an Bundesministerin Dr. Ursula von Leyen. Diese Bemühungen seien durch die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums nun zunichte gemacht. Oberkirchenrat Dieter Kaufmann bittet die Ministerin dringend, diese Entscheidung zu überdenken. 23.000 Personen sind in Deutschland in der Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen beschäftigt. Ihre Aufgabe ist es, Langzeitarbeitslose durch gezielte Trainingsmaßnahmen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Über 300.000 Langzeitarbeitslose werden dadurch jährlich qualifiziert. Seit der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe in den sog. Hartz-IV-Gesetzen geraten diese Maßnahmen immer mehr unter Druck. Durch die Vergabepolitik des Bundes wurden Billiganbieter bei der Vergabe der Maßnahmen bevorzugt. Ausgebildete Fachkräfte bekamen dadurch teilweise nur sieben und zehn Euro pro Stunde bezahlt. Die Folge war, dass kompetente Träger mit langjährigen Erfahrungen und Tarifbindung immer größere Schwierigkeiten hatten, diese Angebote durchzuführen. Viele Bildungsträger forderten deshalb schon lange einen Mindestlohn. Die Bundesagentur für Arbeit ging offensichtlich davon aus, dass das Bundesarbeitsministerium eine Mindestlohnvereinbarung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassen wird. Deshalb hat sie in diesem Jahr in ihren Ausschreibungsunterlagen die Einhaltung der tarifvertraglich geregelten Fragen prophylaktisch eingefordert – vorbehaltlich, dass der Mindestlohn auch erlassen wird. Nach den der Diakonie vorliegenden Unterlagen hat das Bundesarbeitsministerium dies jetzt abgelehnt mit dem Argument, es bestehe kein öffentliches Interesse. „Wir sind entsetzt über diese Entscheidung. Dadurch wird ohne Not die Qualifizierung von Langzeitarbeitlosen bedroht. Zumindest diakonische Träger können dann keine entsprechenden Angebote mehr machen“, so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann. Er fordert das Bundesarbeitsministerium auf, diese Entscheidung zu revidieren.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. vom 07.10.2010
http://www.diakonie-wuerttemberg.de