Länder setzen sich für Jugendfreiwilligendienste ein

Der Bund soll bestehende Jugendfreiwilligendienste auch dann ausreichend fördern, wenn es künftig einen freiwilligen Zivildienst geben sollte. Dies fordert der Bundesrat in einer heute gefassten Entschließung.

Für den Fall, dass die Wehrpflicht tatsächlich ausgesetzt und ein freiwilliger Zivildienst eingeführt werden sollte, spricht er sich dafür aus, die unmittelbar die Länderkompetenzen berührenden Vorschriften über die Jugendfreiwilligendienste unangetastet zu lassen. Diese seien nachhaltig zu stärken. Die Bundesförderung der bestehenden Dienste müsse daher im Vergleich zum geplanten neuen freiwilligen Zivildienst gleichwertig sein. Die Förderung des neuen Zivildienstes dürfe also nicht zu einer Gefährdung der bestehenden Jugendfreiwilligendienste führen. Hintergrund der Entschließung ist, dass die Bundesregierung mit Blick auf die Folgen des voraussichtlichen Aussetzens der Wehrpflicht vorgeschlagen hat, einen bundesweiten freiwilligen Zivildienst mit staatlicher Förderung zu schaffen. Dieser soll neben den bestehenden Diensten wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr gebildet werden. Angesichts dieses einschneidenden Strukturwandels müssen aus Sicht der Länder auch die gesellschaftlichen Folgewirkungen bedacht und im Gesetzgebungsverfahren für einen freiwilligen Zivildienst berücksichtigt werden. 


Quelle: Pressemitteilung 166 | 2010 des Bundesrates vom 05.11.2010