Kooperationsvereinbarung zur Förderung der beruflichen Teilhabe junger Menschen mit wesentlichen Behinderungen beim Übergang von der Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterzeichnet

Baden-Württembergs Kultusministerin Marion Schick: Landesweite gemeinsame Unterstützung ermöglicht behinderten Jugendlichen Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat zusammen mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) eine „Kooperationsvereinbarung zur Förderung der beruflichen Teilhabe junger Menschen mit wesentlichen Behinderungen beim Übergang von der Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt“ unterzeichnet. „Damit bringen wir landesweit Maßnahmen auf den Weg, um Jugendlichen mit geistigem oder seelischem Handicap zu einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verhelfen. Dass in der Modellphase 70 Prozent der teilnehmenden Jugendlichen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erreicht haben, zeigt wie erfolgreich das Programm ist. Behinderte Menschen sind eine Bereicherung für den Arbeitsmarkt“, sagte Kultusministerin Marion Schick anlässlich der Unterzeichnung in Stuttgart. Bisher wurden „Berufsvorbereitende Einrichtungen“ (BVE) und „Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ (KoBV) an zehn Standorten im Land erprobt. Bis Ende 2013 wird eine flächendeckende Angebotsstruktur in Baden-Württemberg aufgebaut. „Wir haben Menschen mit wesentlichen Behinderungen damit einen barrierefreien Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen“, hob Verbandsdirektor Roland Klinger vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) hervor. Eva Strobel, Leiterin der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, sagte: „Die auf Integration in Beruf und Arbeit ausgerichtete Förderung der Agenturen für Arbeit wird mit schulischen und betrieblichen Maßnahmen verzahnt und setzt somit den Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention praktisch um.“ Jungen Menschen mit wesentlichen Behinderungen wird jetzt landesweit entsprechend ihrer Neigungen und Kompetenzen durch frühzeitige und umfassende Förderung die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Mit den Jugendlichen wird dabei ein individuell geplanter und durchgehend unterstützter Entwicklungsprozess vereinbart. Dieser reicht von der schulischen und beruflichen Vorbereitung über die berufliche Orientierung, Erprobung, Qualifizierung bis hin zur Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Hintergrund

„Berufsvorbereitende Einrichtungen“ (BVE) und die „Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ (KoBV) bauen aufeinander auf und sind eng inhaltlich, organisatorisch und personell vernetzt.
BVE sind eine zweijährige Differenzierung innerhalb des Angebots der Berufsschulstufe im Bildungsgang Schule für Geistigbehinderte. Die Jugendlichen werden dabei auf der Basis ihrer individuellen Kompetenzen gefördert sowie auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die Teilhabe an der Gesellschaft vorbereitet.
Die KoBV ist eine gemeinsame berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit, der Schulverwaltung und des Integrationsamts beim KVJS. An drei Tagen in der Woche trainieren die Schülerinnen und Schüler dabei die beruflichen Anforderungen im Praktikumsbetrieb. In der restlichen Woche findet Unterricht an Sonderberufsschulen statt, der vergleichbar mit dem Umfang des Berufsschulunterrichts in einer dualen Ausbildung ist. Dort werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sonderpädagogisch und berufsschulisch auf betriebliche Anforderungen und auf ein weitgehend unabhängiges Leben vorbereitet. Die Ausbildung in der KoBV dauert bis zu 18 Monate. Anhang: Standorte BVE und KoBV (Download als PDF-Datei)

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 28.12.2010
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