Keine weiteren Kürzungen beim Elterngeld!

Deutscher Verein gegen geplante Elterngeldkürzungen bei Mini-Jobber/innen und Bezieher/innen des Kinderzuschlags

Berlin. Wie am 16.07.2010 bekannt wurde, plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Sparpaketes neben einer Streichung des Elterngelds für SGB II-Empfänger/innen weitere Kürzungen für Mini-Jobber/innen und Familien, die den Kinderzuschlag beziehen. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums hervor. Bei Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, soll das Elterngeld in vollem Umfang als Einkommen angerechnet werden. Damit erhalten sie weniger Elterngeld. Einkünfte aus Minijobs sollen gar nicht mehr bei der Ermittlung des Elterngeldes berücksichtigt werden, so dass Minijobber/innen künftig leer ausgehen. „Heute hat das Elterngeld teilweise eine Lohnersatzfunktion, teilweise aber auch eine familienpolitische Zielsetzung“, erklärt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Es fragt sich, ob der ursprüngliche Zweck des Elterngeldes mit diesen Kürzungsvorschlägen noch erfüllt ist. Familien sind unsere Zukunft. Das mit dem Sparpaket vermeintlich verfolgte Ziel, die Grundpfeiler unserer Gesellschaft zu stärken, wird gerade durch den Wegfall des Elterngeldes bei Familien mit niedrigem Einkommen in Frage gestellt. Die Begründung der Bundesregierung, für erwerbsfähige SBG II-Bezieher/innen müsse es stärkere Anreize geben, eine Arbeit aufzunehmen, ist angesichts der Tatsache, dass bundesweit zahlreiche Betreuungsplätze für unterdreijährige Kinder fehlen, gerade zu zynisch“, betont Michael Löher. Der Deutsche Verein hält es außerdem weder für sachgerecht noch für rechtlich überzeugend, dass Studierende, Hausfrauen und Hausmänner weiterhin das Mindestelterngeld beziehen, dies aber für Geringverdiener/innen und Leistungsempfänger/innen des SGB II künftig nicht mehr das Fall sein soll.

Hintergrund

Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 16.07.2010
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