Kabinett berät über Umsetzung der diamorphingestützten Substitution in Baden-Württemberg

Arbeits- Sozialministerin Dr. Monika Stolz: Wir setzen den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch für Schwerstabhängige um

Das Gesetz zur diamorphingestützten Substitution ist am 21. Juli 2009 in Kraft getreten „Wir setzen den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch für Schwerstabhängige auf Landesebene mit der gebotenen Sorgfalt um“, erklärte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag (15.6.) nach der Sitzung des Ministerrates.
„Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass der Missbrauch von Diamorphin sicher ausgeschlossen wird. Zugleich muss Schwerstabhängigen, die die Voraussetzungen erfüllen, die Behandlung auch ermöglicht werden“, sagte die Ministerin.
Auf der Grundlage auch internationaler Erfahrungen, wie beispielsweise in der Schweiz, werde auf Landesebene von etwa 200 bis 300 Schwerstabhängigen in Baden-Württemberg ausgegangen. „Deswegen muss die Diamorphinvergabe auf wenige hochkompetente Zentren in Ballungsräumen beschränkt werden“, so Stolz. Entsprechend der Empfehlungen der AG Substitution kämen hierfür Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heilbronn, Stuttgart, Tübingen/Reutlingen, Singen, Ulm und Ravensburg in Frage. „Wir wollen die möglichen Standorte intensiv in unsere Planungen einbeziehen“, erläuterte Stolz das weitere Vorgehen.
Schließlich sei es wesentlich, dass vor Ort „passgenaue Lösungen entwickelt werden können, die die Grundlage für die Antragstellung interessierter Träger zur Zulassung der jeweiligen Einrichtung bilden.“ Um eine Zulassung zu erhalten müssen die Träger in das örtliche System der Suchtkrankenhilfe eingebunden sein. Hierzu zählt unter anderem eine verbindliche Kooperation mit der Kommune, mit wenigstens einem Träger der psychosozialen Betreuung und einer stationären psychiatrischen Einrichtung.
„Außerdem müssen umfassende Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden“, erklärte die Ministerin. Hierzu hat das Innenministerium ein Sicherheitskonzept entwickelt.
Alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis durch die Regierungspräsidien als Erlaubnisbehörden werden in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, die zum 1. Juli in Kraft treten soll. Zur Unterstützung der Umsetzung eines schlüssigen und hochwertigen Sicherheitskonzepts ist ein Investitionszuschuss des Landes von 100.000 Euro je neuem Standort geplant. Für die Kosten der in den ersten sechs Monaten obligatorischen psychosozialen Betreuung kommen die Kommunen auf. Die Ministern erklärte: „Ich gehe davon aus, dass Karlsruhe so schnell als möglich einen Genehmigungsantrag stellen wird, um so die diamorphingestützten Substitution in die Regelversorgung zu überführen.“ Ebenso seien in Stuttgart die Planungen schon recht weit fortgeschritten. An den anderen vorgeschlagenen Standorten hätten die Planungen zwar begonnen. „Sie sind jedoch noch nicht so weit fortgeschritten, dass noch in diesem Jahr mit einer Umsetzung der diamorphingestützten Substitution gerechnet werden kann“, erläuterte Stolz.

Hintergrund

Das Gesetz zur diamorphingestützten Substitution ist am 21. Juli 2009 in Kraft getreten. Damit wurde ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch für Schwerstabhängige geschaffen. Die im Gesetz festgelegten wesentlichen Unterschiede der Voraussetzungen für eine diamorphingestützte Substitution im Gegensatz zur bisherigen Substitutionsbehandlung sind: seit mindestens 5 Jahren bestehende Opiatabhängigkeit, verbunden mit schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen bei überwiegend intravenösem Konsum; vor Beginn der Diamorphinbehandlung mindestens 2 erfolglose Therapieversuche mit Methadon bzw. Subutex; Lebensalter des Patienten mindestens 23 Jahre. Nicht zulässig sind die Take-home Verordnung sowie die Substitution durch Ärzte ohne die Fachkunde Suchtmedizin. Ferner darf mit Diamorphin nur in Einrichtungen behandelt werden, die besondere Anforderungen hinsichtlich der personellen und technischen Sicherheit erfüllen und die eine Erlaubnis einer Landesbehörde für die diamorphingestützte Substitution erhalten haben. Zur Erhöhung der Sicherheit sollen die mit Diamorphin substituierenden Einrichtungen direkt vom Hersteller mit Diamorphin beliefert werden.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg vom 15.06.2010
http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=232514