„Jetzt müssen Taten folgen!“

Forschungsprojekt spricht Empfehlungen zum gestrigen Bundestagsbeschluss zum Jugendwohnen aus

Köln, 21. Mai 2010. Bezugnehmend auf den gestrigen Antrag der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag, das Jugendwohnen zu fördern, empfiehlt das Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekt  „leben.lernen.chancen nutzen.“ den Ausbildungspaktpartnern, die Zukunftssicherung des Jugendwohnens „als klares Ziel“ zu formulieren und gemeinsam umzusetzen. „Der Bedarf einer regionalen Infrastruktur zur Mobilitätsförderung von Jugendlichen ist im politischen Bewusstsein angekommen. Der Deutsche Bundestag hat in diesem Jahr damit zum zweiten Mal beschlossen, die Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung auch durch die Förderung und Zukunftssicherung des Jugendwohnens weiterzuentwickeln, um sie für demografische und wirtschaftliche Herausforderungen fit zu machen“, so Projektleiter Andreas Finke. „Jetzt gilt es, die Beschlüsse in die Tat umzusetzen.“ Konkret bedeute dies, Jugendwohnheimen bauinvestive Zuschüsse zur Verfügung zu stellen, die Finanzierung der Plätze nachhaltig zu regeln und den Aufbau einer zentralen Unterstützungsstruktur zu fördern. In diesem Sinne empfiehlt der Projektleiter, dass das Bundesbildungsministerium (BMBF) die Weiterentwicklung der Förderrichtlinien zum Beschluss der Überbetrieblichen Ausbildungsstätten umsetzt. Gleichzeitig empfiehlt Finke allen Trägern von Jugendwohnheimen, sich zusammenzuschließen und gemeinsam zukunftsfähig strukturiert aufzustellen. Des Weiteren verweist der Projektleiter auf die Regelungslücke in der geltenden gesetzlichen Formulierung des § 65 Abs. 3, SGB III: „Damit die notwendige Individualförderung über die Berufsausbildungsbeihilfe künftig tatsächlich sicher gestellt ist, sollte das Wort „Wohnheim“ durch „Jugendwohnheim“ ersetzt werden und die Formulierung „amtlich festgesetzte Kosten für Unterkunft und Verpflegung“ ersetzt werden durch „das gem. §§ 78 a-g SGB VIII anerkannte Leistungsentgelt“.“ Nur so sei sichergestellt, dass es sich um eine Einrichtung  der Jugendhilfe mit einem differenzierten Angebot an Unterkunft, Verpflegung, sozialpädagogischer Begleitung und individueller Förderung im Falle der Azubis zur Sicherung des Ausbildungserfolges und zur gesetzlichen Erfüllung der Aufsichtspflicht bei Minderjährigen handelt. „Wenn sich alle Beteiligten aus Politik und Wirtschaft – ebenso wie Bund, Land und Kommunen – im Rahmen der im Ausbildungspakt angestrebten Bildungspartnerschaft - an der Umsetzung dieser Punkte beteiligen, dann sind die Voraussetzungen geschaffen, den Beschlüssen des Deutschen Bundestags in angemessener Weise Rechnung zu tragen“, appelliert Fin

Hintergrund

Die landläufig mit „Jugendwohnen“ bezeichnete Leistung ist rechtlich verankert in § 13 Abs. 3 KJHG (SGB VIII). Jugendwohnen ist ein Unterstützungsangebot für junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die ausbildungs- und arbeitsmarktbedingt, aus Gründen der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen sowie aus sonstigen sozialen Gründen die Familie verlassen und an einem anderen Ort auf sich allein gestellt sind. Jugendwohnen bietet diesen jungen Menschen an über 500 Standorten in Deutschland Wohnung - meist in einer Gruppe von Gleichaltrigen - sowie sozialpädagogische Begleitung im Alltag. Jährlich mehr als 200.000 Jugendliche nutzen das Jugendwohnen. Fast 60 Prozent von ihnen sind minderjährig. Das Projekt Jugendwohnen ist ein auf vier Jahre angelegtes Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekt zum Jugendwohnen in Deutschland. Es wird vom BMFSFJ gefördert. Projektträger ist der Verband der Kolpinghäuser e.V. (VKH). Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Christoph Molitor, Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Projekt Jugendwohnen
Telefon: 0221- 20 70 1 122
molitor@projekt-jugendwohnen.de; www.projekt-jugendwohnen.de

Quelle: Pressemitteilung des Projekts Jugendwohnen vom 21.05.2010