Hessisches Schwerbehindertenprogramm bis Ende 2012 verlängert

Sozialminister Grüttner unterstreicht hohen Stellenwert der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt

Wiesbaden. Das erfolgreiche Hessische Schwerbehindertenprogramm, das zum Ziel hat, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern, wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert und die Mittel auf insgesamt 15,4 Millionen Euro aufgestockt. Dies teilte der Hessische Sozialminister, Stefan Grüttner, heute in Wiesbaden mit. „Mit diesen Mitteln sollen dauerhaft Arbeitsplätze für Menschen geschaffen werden, die sonst auf dem Arbeitsmarkt mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben“, betonte Sozialminister Grüttner. Seit 2006 stehen jährlich 2,2 Mio. Euro aus der Ausgleichsabgabe für dieses Programm bereit. Bis Juni 2010 wurden so 461 zusätzliche Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen. Stefan Grüttner unterstrich den hohen Stellenwert der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. „Hessen ist mit einer Beschäftigungsquote bei öffentlichen Arbeitgebern von über 7,3 Prozent bundesweiter Spitzenreiter und kann auch mit einer Beschäftigungsquote von knapp 4 Prozent in der Privatwirtschaft den bundesweiten Durchschnitt überbieten.“ Das sei eine sehr beachtliche Leistung. Neben dem so erfolgreichen Hessischen Schwerbehinderten-Programm sorgen verschiedene Bund-Länder-Arbeitsmarktprogramme dafür, dass die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen verbessert wird. Sozialminister Grüttner: „Das Bund-Länderprogramm JOB 4000 schafft neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche und unterstützt die Förderung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste.“ Auch hier konnte Hessen die in der Laufzeit bis 2013 vorgesehenen Erfüllungszahlen bereits deutlich vor Ablauf des Programms erreichen. „Hessen wird sich für eine Fortsetzung des Förderprogramms aussprechen“, erklärte der Sozialminister. Das Arbeitsmarktprogramm „Unterstützte Beschäftigung (UB)“ hat zum Ziel, behinderte Menschen, insbesondere Schulabgänger, mit besonderem Unterstützungsbedarf unter Berücksichtigung der behinderungsbedingten Fähigkeiten und Fertigkeiten in ein angemessenes, geeignetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren und das Beschäftigungsverhältnis - gegebenenfalls mit unterstützender Begleitung - zu erhalten. „Diese Maßnahme wird nach dem Grundsatz ‚Erst platzieren, dann qualifizieren‘ durchgeführt“, erläuterte Sozialminister Grüttner. Zielsetzung der individuellen betrieblichen Qualifizierung ist nicht nur die Qualifizierung für den Arbeitsplatz, sondern auch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und berufsübergreifenden Lerninhalten sowie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums vom 21.10.2010
http://www.hsm.hessen.de