Hartz IV-Reform nicht verfassungsgemäß

03.12.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Paritätischer kündigt Unterstützung für Betroffene bei Klagen gegen das Gesetz an

Als Affront gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Verabschiedung der Hartz-IV-Reform durch den Deutschen Bundestag. Der Verband fordert den Bundesrat auf, die Zustimmung zu dem Gesetzpaket zu verweigern und kündigte an, Betroffene bei Klagen gegen das Gesetz zu unterstützen. „Es ist grob fahrlässig, dass die Bundesregierung alle verfassungsrechtlichen Bedenken der Sachverständigen und ausgewiesenen Experten ignoriert und wider besseren Wissens an der geplanten Reform festhält“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Die neuberechneten Regelsätze sowie das für Kinder und Jugendliche geplante Teilhabepaket kritisiert der Verband als realitätsfern und völlig unzureichend. „Die Regelsätze wurden unter dem Diktat der Finanz- und Wirtschaftspolitik in grotesker Form willkürlich kleingerechnet. Das Bildungspaket ist eine Farce und wird in der Praxis mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen.“, so Schneider. Der Verband appelliert an die Bundesländer, die Reform im Bundesrat am 17. Dezember zu stoppen. „Sollte der Bundesrat dem Gesetz in der vorgelegten Form zustimmen, wird es erneut mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit vom Bundesverfassungsgericht einkassiert werden“, warnt Hauptgeschäftsführer Schneider. Notwendig sei eine schnellstmögliche Neuberechnung der Regelsätze auf der Grundlage verlässlicher Daten und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfes. Nach Berechnungen des Verbandes müsste der Regelsatz für Erwachsene 416 Euro betragen, unter der Voraussetzung dass die Möglichkeit der Gewährung einmaliger Leistungen für größere Anschaffungen wieder eingeführt wird. Für die Ermittlung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche sei ein völlig neues Bemessungssystem zu entwerfen. Sollte das Gesetz unverändert in Kraft treten, kündigte der Verband an, Betroffene bei Klagen gegen das Gesetz zu unterstützen.

Quelle: Pressemeldung vom 03.12.2010, Gwendolyn Stilling, Referentin für Presse- und Gremienarbeit, Der Paritätische Gesamtverband
http://www.der-paritaetische.de