Geplante Elterngeldkürzungen sozial unausgewogen

04.10.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 4. Oktober 2010 zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 stellt der Deutsche Verein die soziale Ausgewogenheit der geplanten Kürzungen beim Elterngeld in Frage.

„Zwar fällt die Absenkung der Lohnersatzrate von 67% auf 65% moderat aus“, erklärt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins, als Sachverständiger vor dem Deutschen Bundestag. Er warnt aber davor, pauschal besteuerte Einnahmen bei der Elterngeldberechnung künftig nicht mehr zu berücksichtigen. „Dies führt zu einer starken Belastung gerade von Familien mit geringen Einkommen. Darüber hinaus ist es absurd, mit einer derartigen Regelung geradezu negative Erwerbsanreize zu setzen. Das ist weder gut gemeint, noch gut gemacht.“ Die Anrechnung des Elterngeldes als Lohnersatzleistung auf Leistungen nach dem SGB II sei zwar einerseits systemgerecht. Dieser Ansatz greife jedoch zu kurz. „Das Elterngeld hat auch eine familienpolitische Zielsetzung, die die Erziehungsleistung aller Familien würdigen soll. Das wird in der Diskussion ganz gerne vergessen. Und: wenn Hausfrauen und Hausmänner weiterhin den Sockelbetrag in Höhe von 300,- € monatlich erhalten, dann hält diese Argumentation überhaupt nicht mehr stand“, so Löher. Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Hintergrund

Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 04.10.2010
http://www.deutscher-verein.de/