Geldauflagen durch die hessische Justiz

19.07.2010 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „7,9 Mio. Euro kamen im vergangenen Jahr Einrichtungen für Kinderhilfe, Opferhilfe- und Straffälligenhilfevereinigungen zugute“

Im Jahr 2009 erhielten 1.192 gemeinnützige und soziale Einrichtungen finanzielle Zuweisungen durch die hessische Justiz. Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängten im Jahr 2009 Geldauflagen in Höhe von rund 7,9 Millionen Euro, die größtenteils direkt der Arbeit der verschiedenen Verbände und Vereine zugute kamen“, erklärte heute der hessische Justizminister, Jörg-Uwe Hahn, zu den heute vom Justizministerium veröffentlichten Zahlen. Insgesamt flossen über 6 Millionen Euro zu Gunsten gemeinnütziger und sozialer Einrichtungen und etwa 1,7 Millionen Euro zu Gunsten der Staatskasse (allgemeiner Haushalt). Die meisten Zuwendungen erhielten Kinderhilfseinrichtungen mit rund 820.000 Euro und Einrichtungen zur Hilfe bei besonderen Erkrankungsformen (z.B. Krebshilfe) mit etwa 587.000 Euro, Behinderteneinrichtungen mit rund 623.000 Euro, Haftentlassenen-, Straffälligen- bzw. Bewährungshilfevereinigungen mit über 845.000 Euro, Einrichtungen für Zielgruppen im Ausland, darunter UNICEF und Amnesty International, mit über 213.000 Euro sowie Opferhilfeeinrichtungen mit über 272.000 Euro. „Mit diesen Zuweisungen werden beispielsweise Einrichtungen, die sich der Kriminalprävention oder dem Opferschutz widmen, in ihrer wichtigen Aufgabe unterstützt“, erläuterte Justizminister Hahn.
„Durch die Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung müssen sich die Betroffenen noch einmal das von ihnen begangene Unrecht vor Augen führen und sich mit den Folgen ihrer Tat auseinandersetzen. Gleichzeitig leisten sie damit Wiedergutmachung für die Allgemeinheit“, betonte Minister Hahn abschließend. Insgesamt erhielten:
152 Kinderhilfswerke, Hilfen für Kinder und Jugendliche (ohne Behinder-teneinrichtungen) 820.628,30 €
87 Krankeneinrichtungen  587.764,44 €
108 Behindertenwerkstätten, -einrichtungen, -vereine 623.375,00 €
40 Haftentlassenen-, Straffälligen- bzw. Bewährungshilfevereinigungen 845.450,00 €
91 Einrichtungen zum Umweltschutz, Tierschutz 308.712,50 €
98 Soziale Hilfseinrichtungen 460.527,00 €
32 Hilfen für Zielgruppen im Ausland (darunter z.B. UNICEF) 213.610,00 €
76 Kirchliche Einrichtungen 339.377,00 €
106 Vereinigungen mit kultureller Zielsetzung (Fördervereine von Schulen, Museen, Bildungseinrichtungen usw.) 209.270,00 €
45 Vereinigungen für Verkehrssicherheit auf Straßen und Gewässern, Un-fallursachenforschung 277.010,00 €
21 Opferhilfeeinrichtungen 272.143,00 €
48 Drogen- und Suchtgefährdetenhilfen (z.B. Drogenhilfe, anonyme Alko-holiker, Drogenberatungen) 291.054,11 €
55 Frauenspezifische Einrichtungen 224.145,00 €
111 sonstige gemeinnützige Einrichtungen 254.524,00 €
37 Rettungsdienste (DRK usw.) 216.277,00 €
16 Ehe- und familienspezifische Einrichtungen 98.145,84 €
29 Sportvereine (ohne Behinderten- oder Versehrtensportvereine) 42.780,00 €
10 Einrichtungen der Altenhilfen, -heime, -vereine 15.100,00 €
28 Kommunen und kommunale Einrichtungen (Gemeinden, Jugendämter, Sozialämter, LWV) 52.495,00 €
 Zwischensumme: 6.152.388,19 €
 Staatskasse 1.734.089,89 €
 Gesamtsumme: 7.886.478,08 €  Hinweis:
Strafverfahren können nach § 153a StPO gegen Geldauflage eingestellt werden, wenn die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht und die Zahlung der Geldauflage das öffentliche Interesse an einer Verurteilung entfallen lässt. Bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewäh-rung kommt die Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung als Bewährungs-auflage in Betracht, wenn diese der Genugtuung für das begangene Unrecht dient (§ 56b StGB). Die Entscheidung darüber, an welche gemeinnützige Organisation die Geldauflage zu zahlen ist, treffen die zuständigen Richter und Staatsanwälte nach pflichtgemäßem Ermessen.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa vom 19.07.2010
http://www.hmdj.hessen.de