Fremdnützige Forschung an Kindern mit geistiger Behinderung wird staatlich gefördert

Lebenshilfe kritisiert Missachtung von Schutzinteressen

Berlin. Mehrere humangenetische Institute in Deutschland haben sich unter dem Namen „Deutsches Netzwerk für mentale Retardierung“ (MR-NET) zusammengeschlossen, um an Kindern mit geistiger Behinderung zu forschen. Dabei geht es um heute noch unbekannte Ursachen erblich bedingter geistiger Behinderung. Die Forschung will herausfinden, welche Veränderungen des Erbmaterials zur Behinderung führen. Gerade hat das Forschungsnetzwerk MR-NET beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Antrag auf Verlängerung der Förderung über das Jahr 2011 hinaus gestellt. Bereits seit 2008 unterstützt das BMBF das Projekt mit vier Millionen Euro. Die Lebenshilfe kritisiert die Ziele von MR-NET. Die untersuchten Kinder mit geistiger Behinderung profitieren nicht von den Ergebnissen. „Sie werden benutzt, um Forschung zu ermöglichen. Ihre Eltern stimmen der Blutentnahme und Fotoaufnahmen zu, weil sie den Ärzten vertrauen, weil sie sich Heilung oder Therapie erhoffen“, sagt Prof. Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust, Stellvertretende Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Zu befürchten sei indes, dass die Ergebnisse künftig die vorgeburtliche Diagnostik erweitern. Mit einem Gentest kann dann noch genauer bestimmt werden, ob das Ungeborene voraussichtliche eine geistige Behinderung haben wird. Das könnte dazu führen, dass mehr Schwangerschaften wegen einer zu erwartenden geistigen Behinderung abgebrochen werden. Auf die „enormen Kosten“, die geistig behinderte Menschen im Gesundheitswesen verursachen, verweist das Forschungsnetzwerk auf seiner Internetseite. Das Argument der Kosteneinsparung mache deutlich, mit welchem Menschenbild das Netzwerk seine Forschung betreibe, so der Bundesvorsitzende Robert Antretter, MdB a.D. , „Menschen mit geistiger Behinderung werden nur unter Kostengesichtspunkten beurteilt und ihre Integrität allgemeinen Interessen untergeordnet, obwohl sie doch in ihrer speziellen Verletzlichkeit besonders schutzwürdig sind."

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. vom 05.07.2010
http://www.lebenshilfe.de