Entwicklungshilfe: ver.di setzt Tarifvertrag durch

22.11.2010 | Sozialmanagement | Nachrichten

Die Reform der Entwicklungshilfeorganisationen wird von einem weitgehenden tarifvertraglichen Schutz begleitet. Das hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) durchgesetzt.

„Es ist gelungen, das Personalkarussell zu bremsen. Mit dem Kündigungsschutz bis Ende 2014 herrscht wieder mehr Planungssicherheit für die Beschäftigten und ihre Familien“, stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp fest. Der Durchbruch in den Verhandlungen über einen tarifvertraglichen Schutz war bereits in der vergangenen Woche gelungen. Nunmehr haben auch die Aufsichtsgremien der Vereinbarung zugstimmt. Der Tarifvertrag sieht neben dem Ausschluss von Beendigungskündigungen insbesondere auch den Schutz vor fusionsbedingten Umzügen der auf mehrere Standorte verteilten Entwicklungshilfeorganisationen vor, bis ein entsprechender Tarifvertrag zu den Fusionsmodalitäten ausgehandelt ist. Damit seien die Beschäftigten vor Hauruck-Entscheidungen vorerst sicher, sagte Meerkamp. Zudem sei es gelungen, eine Standortgarantie auszuhandeln. Auch seien einvernehmliche Regelungen zur Altersversorgung, zum Tarifwahlrecht und zu internen Bewerbungen vereinbart worden. Vom Tarifvertrag sind insgesamt 4.700 Beschäftigte in den drei Organisationen betroffen.
ver.di hatte auf die Aufnahme von Tarifverhandlungen gedrungen, nachdem das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine grundlegende Umorganisation der Entwicklungshilfeorganisationen beschlossen hatte. Demnach sollen die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ), der Deutsche Entwicklungsdienst gGmbH (DED) und die Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt) zur Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) fusionieren. Ziel des Zusammenschlusses sind Erklärungen des Ministeriums zufolge vor allem Einsparungen.

Quelle: Pressemitteilung von ver.di vom 17.11.2010
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