donum vitae fordert verlässliche Rahmenbedingungen für Familien

09.11.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Die aktuelle Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Abschaffung der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes auf Leistungen nach dem SGB II führt unvermittelt zur Leistungskürzung. Wenn es darum geht, Eltern, insbesondere Mütter zu ermutigen, ein Kind zur Welt zu bringen, sind aber verlässliche finanzielle Regelungen unumgänglich. Ab dem 1. Januar 2011 werden Mütter mit Kindern im ersten Lebensjahr 300 € weniger erhalten, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen. Dies ist Folge der Entscheidung des Deutschen Bundestages, die bisher geltende Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes auf Leistungen nach dem SGB II abzuschaffen. Diese Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen, da insbesondere die Frauen, die sich auf das Elterngeld verlassen und nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung für ein Kind entschieden haben, nun ab Jahresbeginn voraussichtlich ohne diese wichtige, finanzielle Unterstützung dastehen. „Aus unserer Beratungsarbeit wissen wir, dass das Elterngeld für viele Frauen eine Ermutigung darstellt, eine Ermutigung für ein Ja zum Kind“, so Rita Waschbüsch, Vorsitzende von donum vitae. „Tritt das neue Gesetz in Kraft, so wird übergangslos und unvermittelt zum 1. Januar 2011 eine wichtige Unterstützung entfallen. Eine Tatsache, die wir im Interesse der durch uns begleiteten Frauen und Mütter nicht hinnehmen können.“ donum vitae fordert daher dazu auf, den Gesetzentwurf nachzubessern und eine Stichtagsregelung einzuführen, die den betroffenen Familien eine Art „Bestandsschutz“ gewährt und so zumindest einen weichen Übergang in die Neuregelung ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung von donum vitae e.V. Bundesverband vom 04.11.2010
http://www.donumvitae.org