Diamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger in Hamburg gesichert

26.10.2010 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Gesundheitssenator Wersich begrüßt die Entscheidung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Behandlung schwerstkranker opiatabhängiger Patientinnen und Patienten mit Diamorphin (synthetisches Heroin) in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben für Hamburg mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) eine entsprechende Honorarvereinbarung geschlossen. Dazu Gesundheitssenator Dietrich Wersich: „Ich begrüße den Beschluss der gesetzlichen Krankenkassen und freue mich über die in Hamburg erzielte Einigung. Damit kommt die von Hamburg im Bundesrat initiierte Gesetzesänderung, die die Behandlung mit Diamorphin erlaubt, nun zu einem Abschluss und die diamorphingestütze Behandlung wird in die Regelversorgung aufgenommen.“ Die Kosten für die begleitende psychosoziale Betreuung werden weiterhin durch Zuwendungen der Gesundheitsbehörde getragen. Schwerstkranke Opiatabhängige, die mit herkömmlichen Methoden nicht erfolgreich behandelt oder vom Hilfesystem nicht erreicht wurden, können, wenn sie seit mindestens fünf Jahren abhängig sind, zwei erfolglos beendete beziehungsweise abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23. Lebensjahr vollendet haben, in diese Behandlungsform aufgenommen werden. Die Behandlung mit Diamorphin darf nur in speziell dafür geeigneten Einrichtungen unter Begleitung von psychosozialer Betreuung erfolgen. In Hamburg ist dies die Ambulanz Altona, der Asklepios Klinik Nord, Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen.

Quelle: Pressemitteilung der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 14.10.2010
http://www.hamburg.de/bsg/