Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. steht für klare Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze

17.05.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Der DV fordert in der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag die Neuregelung der Hartz IV-Regelleistungen.

Berlin, 17.05.2010, Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) sieht die Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze in drei Punkten:
  1. Klare Transparenz der Regelsätze
  2. Schaffung einer bedarfsgerechten Infrastruktur
  3. Sachleistungen
In seiner Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Hartz IV-Regelleistungen stellt der DV fest, dass eine neue Berechnung der Regelsätze allein nicht ausreicht. Bildung ist die Voraussetzung zur Überwindung von Armut. Es geht um ein effizientes Hilfesystem zur  Bedarfsdeckung. Es reicht nicht, die Regelsätze zu erhöhen. „Es muss eine ausreichende Infrastruktur beispielsweise ein Bildungs- und Beratungssystem verbunden mit Sachleistungen geschaffen werden. Die Bundesländer müssen ihrem Bildungsauftrag besser nachkommen. Im Bereich Bildung haben die Länder die Bildungshoheit. Sie müssen auch die Qualität des Bildungsangebotes sicherstellen. Es kann nicht sein, dass der Bund als Ausfallbürge einspringt und beispielsweise die Lernmittel für Hartz IV-Kinder zahlen muss, weil die Länder ihren grundgesetzlichen Auftrag nicht erfüllen. Dann kann Bildung gleich Sache des Bundes werden“, so Michael Löher, Vorstand des DV. Es ist wichtig, allen benachteiligten Kindern Teilhabe an Bildung zu sichern. Löher weiter „Es geht nicht originär darum, die Hartz IV-Regelleistungen anzuheben. Es geht darum, dass die Bildungsvoraussetzungen von armen Kindern verbessert werden. Auch bei den Familien, die mit ihrem Einkommen knapp über Hartz IV liegen.“

Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit, des Sozialrechts und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

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Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.vom 17.05.2010
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