Das Saarland hat mit Erstellung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN Konvention begonnen

Die saarländische Landesregierung hat die Arbeit zur Erstellung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention aufgenommen. Gaby Schäfer, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, stellte den Vertretern der Wohlfahrtspflege, den Kammern und Verbänden gemeinsam mit Dr. Friedrich Engels vom beauftragten Otto Blume Institut aus Köln die Planungen vor. „Der Aktionsplan ist ein wichtiges sozialpolitisches Projekt der Landesregierung. Gemeinsam mit den Betroffenen und den gesellschaftlichen Verbänden wollen wir nachhaltig die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern. Wir setzten nicht auf kurzfristige Effekte, sondern wollen dauerhaft eine Veränderung im Land herbeiführen. Der saarländische Aktionsplan ist kein festgezurrter Plan, sondern als ein sich kontinuierlich weiterentwickelnder und auf Zusammenarbeit mit vielen Partnern angelegter Werkzeugkasten zur Umsetzung der UN Konvention zu verstehen. Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen können ganz konkret an vielen Stellen in unserem Land verwirklicht werden“, erklärt Staatssekretärin Schäfer. Die Staatssekretärin rief Städte, Gemeinden, Kirchen und gesellschaftliche sowie behindertenpolitische Verbände auf, sich aktiv an dem Prozess der Erstellung des Aktionsplanes zu beteiligen. „Mit der Verabschiedung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben uns die Vereinten Nationen eine eindeutige Richtung für die zukünftige Politik für und mit Menschen mit Behinderungen vorgegeben. Zudem wurde ein Wechsel im Denken über Menschen mit Behinderungen vollzogen. Im Mittelpunkt des Handelns steht dabei nicht mehr die oftmals bevormundete und ausgrenzende Fürsorge, sonder die gleichberechtigte Selbstbestimmung. Aus ehemaligen Sorgenkindern sind gleichberechtigte Menschen geworden. Wir müssen alles dafür tun, dass nicht nur die Barrieren im Lebensalltag behinderter Menschen abgebaut werden, sondern auch die Barrieren in den Köpfen der Mitmenschen“. In der ersten Stufe soll in den nächsten Wochen der Landesbehindertenplan fortgeschrieben werden. Auf der Basis der aktuellen und prognostischen Auswertungen wird der eigentliche Aktionsplan des Landes erstellt. Hierbei will sich die Landesregierung den Themenfeldern Frühförderung im Vorschulbereich, Zugang zur Schulbildung und beruflicher Ausbildung, Wohnen mit Behinderungen, Behinderung im Alter, Information und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen sowie deren bedarfsgerechte Abstimmung gesundheitlicher Angebote, Mobilität und Barrierefreiheit in der Wohnumgebung, sowie die gesellschaftliche Anerkennung und Partizipation widmen. Begleitet wird der Prozess der Aufstellung des Aktionsplanes mit Workshops, Interviews mit Betroffenen, Angehörigen und Leistungserbringern, aber auch Arbeitgeber und Verbände sollen in den Prozess einbezogen werden. „Uns ist es wichtig, dass wir Schnittstellen im Leben von behinderten Menschen künftig besser berücksichtigen und bessere Übergänge etwa in Schule, Arbeit, Beschäftigung und das eigene Wohnumfeld schaffen“, sagt Staatssekretärin Schäfer abschließend.

Hintergrund

Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen  das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN Konvention). Dieses wurde am 30. März 2008 von Deutschland unterzeichnet und trat nach der Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat am 26. März 2009 für Deutschland in Kraft. Mit der UN Konvention wurde im Bund und in den Ländern nun ein Prozess angestoßen, innerhalb der jeweiligen Regierungen in allen Ressorts zu prüfen, in welcher Weise sie von den einzelnen Artikeln der UN Konvention tangiert sind, ob und welche Anpassungen landesrechtlicher Vorgaben erforderlich sind oder wo Vollzugs- und Umsetzungsprobleme bestehen. Der Bund wird in Abstimmung mit den Ländern einen nationalen Aktionsplan erarbeiten. Ein Erster Entwurf des nationalen Aktionsplanes wird für den Dezember erwartet. Nach derzeitigen Planungen soll das Bundeskabinett im März 2011 über den nationalen Aktionsplan befinden. Das Saarland hat bisher zahlreiche Maßnahmen und Projekte zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Dennoch bedarf es weiterer Aktionen, um die Behindertenpolitik im Land weiterzuentwickeln. Das Landesrecht und das Handeln der Ressorts muss hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der UN Konvention überprüft und angepasst werden. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2010 die Landesregierung aufgefordert, die Umsetzung der UN Konvention zu prüfen und einen Aktionsplan zu erstellen. Diese Prüfung und Anpassung soll im Rahmen des Aktionsplanes durch das Otto Blume Institut erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport des Saarlandes vom 06.07.2010
http://www.saarland.de/7284_68968.htm