Bundesrat verlangt Änderungen bei Hartz IV-Reform

30.11.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26.11.2010 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Regelbedarfe der sogenannten Hartz IV-Leistungen und der Sozialhilfe neu festlegt, umfangreich Stellung genommen.
Die Reform ist erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen mit Urteil vom 9. Februar 2010 für verfassungswidrig erklärt hat. Zu den einzelnen Vorschriften des Entwurfs haben die Länder über 30 Änderungsvorschläge beschlossen. Zum Gesetzentwurf allgemein stellen sie unter anderem fest, dass die neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen erheblichen Verwaltungsaufwand in der Agentur für Arbeit verursachen. Mit dieser Aufgabenverschiebung gehe jedoch keine entsprechende Anpassung der Anteile von Bund und Kommunen an den Verwaltungskosten einher. Der Bundesrat fordert daher, die Verwaltungskosten entsprechend anzupassen. Die Länder weisen auch daraufhin, dass zum Beispiel die geplanten Änderungen zu den Regelleistungen und zum Hinzuverdienst die Kosten der Kommunen erheblich erhöhen. Trotzdem sei im Gesetzentwurf kein Mechanismus zum Ausgleich dieser Kostenverschiebung vorgesehen. Sie verlangen daher eine außerordentliche Anpassung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung. Zudem vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass der Anspruch von Kindern auf Bildungsteilhabe am wirkungsvollsten durch einen Ausbau der Bildungsinfrastruktur zu erfüllen ist. Er fordert die Bundesregierung daher auf, die Länder finanziell in die Lage zu versetzen, ihre entsprechenden Angebote ausweiten zu können. Dies gelte insbesondere für die zentralen Bereiche Schulsozialarbeit und Mittagessen in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen. Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Quelle: Pressemitteilung Nr. 185/2010 des Bundesrates vom 26.11.2010
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