Bundesrat beschließt Berliner Antrag für mehr Kontrolle in der Sozialwirtschaft

18.12.2010 | Sozialmanagement | Nachrichten

Der Bundesrat hat am 26.11.2010 einem Gesetzentwurf Berlins zugestimmt, mit dem die gesetzlichen Kontrollmöglichkeiten der Sozialhilfeträger gegenüber sozialen Einrichtungen verbessert werden sollen. Dazu Berlins Sozialsenatorin Carola Bluhm: "Die Affäre um die Berliner Treberhilfe hat gezeigt: Wir brauchen als öffentliche Hand mehr Kontrollmöglichkeiten. Wir müssen nachvollziehen können, was genau mit den Steuergeldern passiert. Das war bislang nur sehr eingeschränkt möglich. Die Abstimmung im Bundesrat zeigt: Auch die anderen Bundesländer sehen die gesetzlichen Defizite und wollen mehr Kontrolle und Transparenz im Sozialbereich durchsetzen. Nun muss der Gesetzentwurf noch durch den Bundestag. Ich kann mir bei diesen Mehrheitsverhältnissen nicht vorstellen, dass er dort scheitert." Der Senat hatte als eine Konsequenz aus der so genannten "Maserati-Affäre" im Sommer einen Gesetzentwurf zur Änderung des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) im Bundesrat eingebracht. Im SGB XII ist derzeit geregelt, dass der Sozialhilfeträger bei entgeltfinanzierten Leistungen nur anlassbezogen und nur in paritätisch besetzten Gremien gemeinsam mit Vertretern der sozialen Betriebe prüfen kann. Auch Sanktionen können heute faktisch nur in gegenseitigem Einvernehmen durchgesetzt werden. Das soll sich nun ändern. Zukünftig sollen die Sozialhilfeträger in "angemessenen Zeiträumen oder aufgrund besonderen Anlasses" einseitig prüfen können, ob Einrichtungen die Leistungen wie vereinbart erbringen. Die Betriebe müssen dabei die Buchführungsunterlagen vorlegen. Neu wäre auch, dass der Sozialhilfeträger bei Pflichtverletzungen die Leistungen kürzen kann.

Carola Bluhm: "Der heutige Beschluss im Bundesrat bedeutet auch eine Korrektur des Weges, der Mitte der neunziger Jahre eingeschlagen wurde. Damals wollte man die Sozialwirtschaft liberalisieren und hat gleichzeitig die öffentliche Hand geschwächt. Nun können wir ein Gleichgewicht erreichen: Wir werden mit den Sozialbetrieben auch zukünftig Kostensätze vereinbaren, sie können eigenständig wirtschaften und zugleich können wir genauer sehen, wie sie die öffentlichen Mittel einsetzen. Ich bin sicher, dass die Neuregelung im Interesse der vielen tausend Menschen ist, die im sozialen Bereich sehr gute Arbeit für uns alle leisten. Denn wir werden dadurch das Vertrauen in die soziale Arbeit weiter stärken."

Quelle: Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 26.11.2010
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