Bundesfinanzminister sichert Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen bei Sparüberlegungen zu

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat gegenüber dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, versichert, dass bei den Sparüberlegungen innerhalb der Gemeindefinanzkommission die Interessen behinderter Menschen berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzminister verwies hierbei ausdrücklich auf die Verpflichtung der Bundesregierung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken. Zuvor hatte Hubert Hüppe in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister verdeutlicht, welche Konsequenzen die in der „Arbeitsgruppe Standards“ der Gemeindefinanzkommission formulierten Sparüberlegungen für Menschen mit Behinderungen haben. Der Beauftragte hatte etwa auf die vorgeschlagene Streichung der kostengünstigen Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr, das Hinauszögern der Zuständigkeitsklärung von Kostenträgern und des Arbeitsförderungsgeldes für in Werkstätten tätige behinderte Menschen verwiesen. „Ich freue mich über die Klarstellung des Bundesfinanzministers und gehe davon aus, dass sie die weiteren Gespräche innerhalb der Gemeindefinanzkommission prägen wird“, so Hubert Hüppe.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 11.10.2010
http://www.behindertenbeauftragter.de