Bleiberechtsregelungen für Langzeitgeduldete nach wie vor unbefriedigend

22.11.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Beschlüsse der Innenministerkonferenz nach Ansicht der Caritas nicht umfassend genug

„Die heute (19.11.) getroffenen Beschlüsse der Innenministerkonferenz sichern zumindest einigen Kindern und Jugendlichen und deren Familien den Aufenthalt in Deutschland. Eine Lösung im Interesse der rund 87.000 Menschen, die seit langer Zeit nur geduldet in Deutschland leben, sind sie nicht“, zeigt sich Caritas-Präsident Peter Neher zum Abschluss der Innenministerkonferenz (IMK) enttäuscht. Die Verneinung eines Aufenthaltsrechts kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, auch wegen Verfahrensfehlern der Eltern oder mangelnder Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit der heutigen Entscheidung der IMK erhalten Kinder, die gut integriert sind, ein eigenes Aufenthaltsrecht. Die Eltern können bis zum 18. Lebensjahr ebenfalls in Deutschland bleiben. „Dies bewahrt zwar diese Kinder und Jugendlichen davor, unverschuldet in die Haftung genommen zu werden“, begrüßt Neher die Entscheidung. „Allerdings sollten  Minderjährige grundsätzlich ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, unabhängig von Nützlichkeitserwägungen.“ Kritisch sei auch die Befristung des Aufenthalts der Eltern bis zum 18. Lebensjahr, da in diesem Alter oft noch keine umfassende Selbständigkeit erreicht sei. Der Deutsche Caritasverband (DCV) fordert, dass es für Verfehlungen im ausländerrechtlichen Verfahren eine Verfristungsregelung, eine Art „Verjährung“, geben muss. Dadurch erhalten die Eltern die Möglichkeit, sich mit der Erteilung eines eigenen Aufenthaltstitels ein Leben in Deutschland aufbauen zu können. Bisher verhindern die gesetzlichen Regelungen oft, dass diese Menschen eine Arbeitserlaubnis bekommen. Damit bleibt ihnen eine reelle Chance auf Integration verwehrt. Grundsätzlich lehnt der DCV die  Verknüpfung des Bleiberechts mit Restriktionen gegen angeblich integrationsunwillige Ausländer und Verschärfungen beim Abschiebungsschutz ab. „Diese Verknüpfung steht in keinem Zusammenhang mit der Lebenssituation von Menschen, die zum Teil seit Jahren nur geduldet bei uns leben und endlich ein Bleiberecht erhalten sollen,“ kritisiert Neher. Trotz zahlreicher Beschlüsse zum Bleiberecht in den letzten Jahren und der gesetzlichen Altfallregelung von 2007 leben in Deutschland noch immer etwa 87.000 Menschen dauerhaft nur mit einer Duldung. Viele Probleme blieben ungelöst und auch die aktuellen Beschlüsse ändern die Situation nicht grundlegend. Der Bundesinnenminister ist dringend aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu finden, die insbesondere für Personen gilt, die beispielsweise wegen einer Erkrankung oder aus Altersgründen ihren Lebensunterhalt dauerhaft nur mit öffentlichen Mitteln sichern können. Nach wie vor fehlt auch ein systematisches, stichtagsfreies Bleiberecht. Der DCV setzt sich seit Jahren für eine neue Bleiberechtsregelung ein. Informationen und Materialien unter www.aktion-bleiberecht.de und www.caritas.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 19.11.2010
http://www.caritas.de