Bischofskonferenz und EKD empfehlen Grundsätze des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

16.07.2010 | Sozialmanagement | Nachrichten

Berlin - Die 132. Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat kirchlichen Stiftungen die Grundsätze guter kirchlicher Stiftungspraxis zur Beachtung empfohlen, wie der Bundesverband Deutscher Stiftungen am 16.07.2010 in Berlin mitteilte. Das oberste Gremium der Deutschen Bischofskonferenz bittet die (Erz-)Diözesen und ihre Einrichtungen nun, die Grundsätze bekannt zu machen. Die Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte die Beachtung und Anwendung der Grundsätze bereits am 24. März 2010 ausdrücklich empfohlen. Der ökumenische „Arbeitskreis Kirchen“ im Bundesverband Deutscher Stiftungen hatte die Grundsätze guter kirchlicher Stiftungspraxis entwickelt und am 22. September 2009 verabschiedet. Ihre Basis sind die 2006 vom Dachverband verabschiedeten Grundsätze Guter Stiftungspraxis. Brigitte Andrae, Leiterin des Arbeitskreises Kirchen im Bundesverband Deutscher Stiftungen und Präsidentin des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland: „Ich freue mich, dass nun beide große Kirchen unsere Grundsätze befürworten. Das ist ein gutes Signal für die kirchlichen Stiftungen in Deutschland.“ Prof. Dr. Michael Ling, Stiftungsbeauftragter des Bistums Mainz und ehrenamtliches Beiratsmitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen, freut sich: „Der Beschluss der Vollversammlung geht weiter, als wir zu hoffen wagten, weil er die Grundsätze allen kirchlichen Stiftungen empfiehlt.“  In den Grundsätzen heißt es u.a., dass Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter Transparenz als Ausdruck der Verantwortung von kirchlichen Stiftungen anerkennen. Zudem verpflichten sie sich, das in ihre Obhut gegebene Vermögen nachhaltig und im Einklang mit christlichen Werten anzulegen. Interessenkonflikte und persönliche oder familiäre Beziehungen mit Fördersuchenden und Unternehmen sollen unaufgefordert offen gelegt werden. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt als Dachverband die Interessen der mehr als 17.300 rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts. Der größte Stiftungsverband in Europa hat mehr als 3.500 Mitglieder; über Stiftungsverwaltungen sind ihm über 6.000 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden, die drei Viertel des Kapitals deutscher Stiftungen verwalten. Download:
Grundsätze guter kirchlicher Stiftungspraxis (PDF-Datei)

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen vom 16.07.2010
http://www.stiftungen.org