Besserer Schutz vor Diskriminierung darf nicht länger von der Bundesregierung blockiert werden

Das fordert die Lebenshilfe zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung fordert die Bundesregierung auf, die 5. Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union nicht länger zu blockieren. „Wer laut Koalitionsvertrag seine Politik an der UN-Behindertenrechtskonvention messen lassen will, muss an dieser Stelle Farbe bekennen“, erklärt Bundesvorsitzender Robert Antretter anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai.

Der Schutz vor Diskriminierung gilt als unvollständig, da Benachteiligungen aus Gründen des Alters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Ausrichtung oder einer Behinderung bisher lediglich in den Bereichen Beschäftigung, Beruf und Berufsausbildung verboten sind. Mit der 5. Gleichbehandlungsrichtlinie soll dieser Schutz ausgedehnt werden auf die Bereiche Soziales, Bildung und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum. Zudem sollen Männer und Frauen im Privatversicherungsrecht gleich behandelt werden.

Bereits am 2. April 2009 nahm das Europäische Parlament zu dem Richtlinienentwurf Stellung, unterstützte den Kommissionsvorschlag und empfahl darüber hinaus Änderungen, die den Diskriminierungsschutz noch ausbauen sollten. Deutschland dagegen will den Erlass der Richtlinie komplett verhindern. Union und FDP befürchten eine Zunahme an Bürokratie und Gerichtsverfahren.

Lebenshilfe-Bundesvorsitzender Robert Antretter hält dagegen, dass schon die vorausgesagte Klagewelle ausblieb, als im Jahr 2006 die Große Koalition das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einführte. Sein Appell an die amtierende Bundesregierung, heute wie vor vier Jahren unter der Führung von Kanzlerin Merkel: „Wir dürfen nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Wer soll verstehen, dass eine Diskriminierung am Arbeitsplatz abgestellt werden muss, eine in der Schule aber keinerlei Folgen hat?“

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe
http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/artikel/protesttag_mai.php (Aufruf am 05.05.2010)