Baden-Württemberg: Sozialministerin Stolz stellt einheitlichen Prüfleitfaden für Heimaufsichtsbehörden vor

02.06.2010 | Altenhilfe | Nachrichten

Landesweit einheitlicher Qualitätsbericht soll Leistungsvergleich in Pflegeheimen sichtbar machen und Qualitätswettbewerb anregen

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg im Jahr 2008 das Landesheimgesetz verabschiedet „Wir wollen die gute Pflegequalität in den baden-württembergischen Altenpflegeheimen langfristig halten und sichern. Die Heimaufsicht leistet dazu seit vielen Jahren einen erheblichen Beitrag. Mit dem neuen Prüfleitfaden sorgen wir dafür, dass die geleistete Qualität in den Pflegeeinrichtungen transparent und vergleichbar wird. Darüber hinaus regen wir einen Qualitätswettbewerb unter den Einrichtungen an“, sagte Sozialministerin Dr. Monika Stolz heute (2.6.) in Stuttgart. Der Prüfleitfaden wurde in Zusammenarbeit mit Praktikern aus der Heimaufsicht und der Pflege erarbeitet. Er bildet den Alltag eines Pflegeheims mit den Arbeitshandlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab und zeigt die gesamte Bandbreite der heimrechtlichen Prüfungen auf. „Die Vereinheitlichung der Prüfungen in Baden-Württemberg schafft Klarheit für die Einrichtungen und die Heimaufsichten“, so die Ministerin weiter. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg im Jahr 2008 das Landesheimgesetz verabschiedet, das von den Heimaufsichten in den 44 Stadt- und Landkreisen ausgeführt wird. Die Heimaufsicht prüft die Heime zwischenzeitlich regelmäßig in einem Team aus Verwaltungsbeamten, Ärzten und Pflegefachkräften. Das Land unterstützt dies finanziell mit rund 300.000 Euro und darüber hinaus mit Dienstbesprechungen und einem breiten Fortbildungsangebot. Die Prüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet.
Mit dem Landesheimgesetz, der Landesheimbauverordnung und der Landesheimmitwirkungsverordnung habe die Landesregierung wesentliche Elemente der Qualitätssicherung bereits auf den Weg gebracht. Bis zum Ende der Legislaturperiode stehe nun die Erarbeitung der Landesheimpersonalverordnung als weiterer zentraler Baustein einer individuellen, fachlich fundierten Pflege heran. Eine zentrale Herausforderung sieht die Ministerin in der Zunahme dementieller Erkrankungen. „Wir werden in diesem Jahr eine Demenzstrategie erarbeiten, die sich vor allem auf die Bereiche „Hilfebedarf nach der Diagnose Demenz“, „Einsatz innovativer Technologien für Demenzkranke“, sowie „Behinderung und Demenz“ konzentriert. Die Strategie soll mit einem Kongress im September eröffnet werden, in dem erstmals vorrangig die Sicht der Angehörigen beleuchtet und konkrete Hilfestellungen auf gezeigt werden sollen“, sagte Monika Stolz.

Fast ein Drittel der Menschen wird im Jahr 2030 über 65 Jahre alt sein. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg wird von heute rund 240.000 auf rund 360.000 im Jahr 2031 steigen. Schon heute leiden zwei Drittel der stationär versorgten Menschen an einer mittelschweren bis schweren Demenz „Jenseits dieser Zahlen hat Pflege aber auch immer eine zutiefst menschliche Dimension. Die Pflege gehört zu den wichtigsten sozialen Aufgaben in unserer Gesellschaft. Sie ist Ausdruck für Achtung, Respekt und Solidarität gegenüber Menschen, die ihr Leben aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können und deshalb auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Monika Stolz.

Hintergrund

Die staatliche Heimaufsicht bei den 44 Stadt- und Landkreisen setzt sich für ein würdevolles Leben und Wohnen in Heimen ein. Sie überprüft und berät Heime für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen (ca. 2000 Einrichtungen). Jede Einrichtung soll einmal jährlich, in der Regel unangemeldet, überprüft werden. Bei Bedarf kann die Heimaufsicht Anordnungen erlassen, Beschäftigungsverbote aussprechen, den Betrieb eines Heimes untersagen und Bußgelder verhängen. Die Heimaufsicht in Baden-Württemberg ist ein wichtiger, unverzichtbarer Baustein in der Entwicklung der Qualität in den Pflegeheimen und in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung in Baden-Württemberg.

Was prüft die Heimaufsicht?

Im Unterschied zum MDK, der vorrangig die Ergebnisqualität prüft, prüft die Heimaufsicht sowohl die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Denn eine gute Prozess- und Strukturqualität ist Voraussetzung, um dauerhaft eine gute Ergebnisqualität erbringen zu können. Die Heimaufsicht hat nämlich nicht nur die Aufgabe, Mängel festzustellen, sondern soll –vorrangig durch Beratung - Mängeln vorbeugen.

Prüfungsinhalte:
  • Qualität der pflegerischen Versorgung
  • Qualität der Betreuung
  • Hygiene, Infektionsschutz und Umgang mit Medikamenten
  • Qualität des Wohnangebots
  • Verpflegung, hauswirtschaftliche Versorgung
  • Mitwirkung der Heimbewohner
Zudem berät die Heimaufsicht Bewohner von Heimen und Heimbeiräte, Angehörige und Betreuer sowie Mitarbeiter von Heimen.

Die Heimaufsicht ist eine wichtige Anlaufstelle für Beschwerden. Sie ist auf Hinweise von Dritten angewiesen, um mögliche Missstände in Heimen aufzudecken und effektiv zu bekämpfen. Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg vom 02.06.2010
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/231586.html