Alkoholmissbrauch - Aktionsplan für Jugendschutz vorgestellt

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans und der Handelsverband Deutschland (HDE) stellen gemeinsamen Aktionsplan vor.

Immer mehr Jugendliche trinken zu viel. Insbesondere bei jungen Mädchen steigt der Alkoholmissbrauch. Mehr als 25.000 alkoholisierte Jugendliche mussten 2008 in die Notaufnahme eingeliefert werden - ein trauriger Spitzenwert. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans und der
Handelsverband Deutschland (HDE) reagieren auf diese erschreckende Entwicklung. Gemeinsam stellten sie einen Aktionsplan zur Stärkung des Jugendschutzes in Deutschland vor. Das Ziel ist klar: Der riskante und gesundheitsschädliche Alkoholkonsum
Jugendlicher muss verhindert werden. Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes müssen auch im Einzelhandel in vollem Umfang umgesetzt werden. 

Generelle Ausweiskontrolle bei Jugendlichen

Die Marschroute lautet: Im Zweifel: generelle Ausweiskontrolle. Kernstück der
Vereinbarung ist, dass bei jugendlich aussehenden Alkoholeinkäufern grundsätzlich der Ausweis verlangt wird. Kein Jugendlicher unter 18 soll die Gelegenheit bekommen, Alkohol zu kaufen. Schon bisher wurde bei berechtigtem Zweifel an der Volljährigkeit des Käufers der Ausweis zur Kontrolle verlangt. Nun soll dies auch beim geringsten Zweifel an der Volljährigkeit geschehen. Denn nicht jeder, der wie 20 aussieht, ist bereits über 18.

Testkäufe durch Volljährige

Mit volljährigen Testkäufern kontrolliert der Einzelhandel, dass die
Selbstverpflichtung vor Ort eingehalten wird. Außerdem wird das Verkaufspersonal noch besser geschult. Kassenwarnsysteme mit akustischen Warnsignalen unterstützen die Kassierkräfte und erinnern sie an die notwendige Alterskontrolle.  Kundeninformationen sollen für mehr Verständnis für Ausweiskontrollen werben. Denn zu oft wird der unkontrollierte Alkoholgenuss gesellschaftlich toleriert.

Ausweiskontrolle konsequent umsetzen

Die Drogenbeauftragte begrüßte die Vereinbarung mit dem HDE: "Ich freue mich, dass der Einzelhandel meiner Empfehlung gefolgt ist und generell den Ausweis kontrolliert. Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für einen
flächendeckenden und konsequenten Jugendschutz in Deutschland." Zwar verhindere die beste Prävention nicht, dass Jugendliche Alkohol erwerben
können. Dennoch werde es Jugendlichen bei konsequenter Umsetzung der Vereinbarung erschwert, illegal an Alkohol zu kommen. Dyckmans: "Das Verkaufspersonal wird bei der Einhaltung des Jugendschutzes unterstützt. Ich bin sicher, dass auch die Kunden dies begrüßen werden, selbst wenn es dann an der Kasse mal etwas länger dauern sollte."

Lieber dreimal zu oft Ausweis verlangen

HDE-Präsident Josef Sanktjohanser appellierte an die Verantwortung des
Einzelhandels für die Einhaltung des Jugendschutzes: "Wenn eine Kassiererin auch nur den allerleisesten Zweifel daran hat, dass ein Kunde alt genug ist, um
Alkohol zu kaufen, heißt es: Kein Alkohol ohne Ausweis. Die Devise lautet,
besser, dreimal zu oft nach dem Ausweis fragen, als einmal zu wenig", sagte
Sanktjohanser.

Vereinbarung hat Vorbildfunktion

Die Drogenbeauftragte verwies auf eine ähnliche Vereinbarung mit den
Tankstellenbetreibern. Diese soll demnächst erneuert werden. Auch mit der
Gastronomie laufen Gespräche mit dem Ziel, hier den Jugendschutz zu stärken.
 
Dyckmans appellierte auch an die Elternhäuser, den Jugendlichen ein Vorbild zu
sein. Auch Schule, Ausbildungsstätten und die Gastronomie müssten sich dem Thema Alkoholmissbrauch stellen. Denn meist wirkt frühzeitiger, missbräuchlicher Alkoholkonsum bis ins Erwachsenenalter nach. Bei denjenigen, die erst später und maßvoller Alkohol trinken, ist auch im Alter ein moderaterer Alkoholkonsum festzustellen.

Kontext

Homepage der Drogenbeauftragten
http://www.einzelhandel.de/pb/site/hde/node/1069978/Lde/index.html

Quelle: Pressemitteilung des Presse- und Informationsamt de Bundesregierung vom 19.05.2010
http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2010/05/2010-05-19-alkohol-jugendliche.html