5. Bundeswettbewerb zur kommunalen Suchtprävention gestartet

Thema: "Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen"

Der Startschuss für den fünften Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ ist gefallen. Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise sind aufgerufen, bis zum 17. Januar 2011 ihre Maßnahmen und Konzepte zum diesjährigen Thema "Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen“ einzureichen. Der Wettbewerb wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Krankenkassen durchgeführt. Das Preisgeld beträgt insgesamt 70.000 Euro. Ziel des Bundeswettbewerbs ist es, hervorragende kommunale Aktivitäten im Bereich der Suchtprävention zu identifizieren, auszuzeichnen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen, um damit zur Nachahmung anzuregen. „Ich ermutige alle Kommunen, sich mit ihren vernetzten Aktivitäten und Projekten zur Suchtprävention am diesjährigen Wettbewerb zu beteiligen“, erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. „Die Kommunen sind wichtige Kooperationspartner für die Suchtprävention. Junge Menschen werden mit Suchtfragen in ihrem direkten Lebensumfeld konfrontiert, zum Beispiel in der Schule, in der Freizeit, in ihrem Wohnumfeld oder im Kreis ihrer Freunde. Gerade dort können sie auch mit Präventionsansätzen erreicht werden.“ Mit dem Thema „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen“ soll der Wettbewerb vor allem solche Ansätze kommunaler Suchtprävention würdigen, die sich auf junge Menschen konzentrieren, denen es an materiellen, sozialen und individuellen Ressourcen mangelt. Dazu zählen zum Beispiel Kinder und Jugendliche, die in sucht- oder gewaltbelasteten Familien aufwachsen, die Erfahrungen mit Kinderarmut und sozialer Isolation gemacht haben oder aus bildungsfernen Schichten kommen. „Je früher junge Menschen mit Suchtstoffen wie Alkohol, Tabak oder Cannabis in Berührung kommen, desto größer ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit“, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Um vor allem besonders gefährdete Kinder und Jugendliche besser erreichen und unterstützen zu können, muss die Prävention neue Wege gehen.“ Deshalb sucht der Wettbewerb in diesem Jahr die Maßnahmen, die auf kommunaler Ebene am besten geeignet sind, in besonders schwierigen Lebenslagen suchtpräventiv zu wirken. Aktive Partner auf kommunaler Ebene sind dabei von zentraler Bedeutung. Gesucht werden Wettbewerbsbeiträge zu allen Bereichen der kommunalen Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen. Die Beiträge können sich sowohl auf spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak oder Cannabis konzentrieren, als auch suchtstoffübergreifend angelegt sein oder nicht stoffgebundene Süchte wie Spielsucht einbeziehen. Darüber hinaus können sie in verschiedenen Altersgruppen Kinder und Jugendliche ansprechen. Erwünscht ist auch die Einbeziehung der Bezugspersonen. Kindergärten, Schulen oder Jugendeinrichtungen sind besonders geeignete Orte der Suchtprävention, weil dort Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen gemeinsam erreicht werden können. Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise sind zur Teilnahme am kommunalen Wettbewerb eingeladen. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Aktivitäten Dritter (z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder private Initiativen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt. Anmeldeunterlagen stehen im Internet unter www.kommunale-suchtpraevention.de oder sind unter folgender Adresse erhältlich: Deutsches Institut für Urbanistik, Wettbewerbsbüro Suchtprävention, Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin. Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 17. Januar 2011. Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Abstimmung mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berufene Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge. Die Preisverleihung wird voraussichtlich am 6. Juni 2011 in Berlin stattfinden.

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 10.09.2010
http://www.bzga.de