Werber von VR Com GmbH unterwegs

22.05.2009 | Soziale Arbeit

Verbraucherzentrale warnt vor Haustürgeschäft

Derzeit häufen sich bei der Verbraucherzentrale Anfragen zum Telefondienste-Anbieter VR Com GmbH aus München. Vertreter der Firma verkaufen Preselection-Verträge an der Haustür und sind derzeit im Südniedersächsischen unterwegs. Sie geben vor, von der Telekom zu sein.

Die Münchner Adresse (Kistlerhofstraße 170) des Unternehmens ist der Verbraucherzentrale hinlänglich bekannt. Sie ist identisch mit den Anschriften der Anbieter StarCom und MyPhone, die ebenfalls in der Vergangenheit durch Haustürgeschäfte aufgefallen sind.

Verbraucher berichten, dass sie sich von den VR-Com-Werbern zur Unterschrift regelrecht genötigt fühlten. Zusätzlich musste außerdem ein Qualitätscheck unterschrieben werden, der bereits vom Vermittler handschriftlich ausgefüllt und angekreuzt war. Mit diesem Check soll das einwandfreie Verhalten des Vertriebspartners sowie die Korrektheit der gemachten Angaben in dem VR Com Antragsformular bestätigt werden.

Annette Leditschke-Friedrichs von der Verbraucherzentrale: „Bei diesen Preselection-Verträgen behält der Kunde zwar weiterhin seinen Grundvertrag und Anschluss bei der Deutschen Telekom AG, (DTAG) bzw. bei seinem derzeitigen Netzbetreiber. Dieser wird jedoch beauftragt, alle Gespräche künftig über den Dienste-Anbieter COLT Telecom zu führen“. Die Werber sind mit unterschiedlichen Tarifangeboten unterwegs. Entgegen der Verkaufsaussage des VR Com-Vertreters können allerdings doch Kosten auf den Verbraucher zukommen, die auf den ersten Blick nicht gleich zu erkennen sind. Zwar fallen beispielsweise beim Tarif VR Com Light tatsächlich keine doppelten Grundgebühren an, dafür wird aber ein Mindestumsatz von 2,95 €/mtl. festgelegt und auch für die Übersendung der Rechnung per Post wird ein Betrag in Höhe von 2,50 €/mtl. gefordert. Dem Werber an der Haustür ist es außerdem egal, ob der Kunde bereits einen Flatrate-Vertrag bei seinem eigenen Netzbetreiber hat; ihm geht es lediglich um den neuen Vertragsabschluß.

Leditschke-Friedrichs rät Verbrauchern, keine Verträge an der Haustür abzuschließen, sich an der Haustür nicht einschüchtern zu lassen und keinesfalls Vertragsunterlagen des derzeitigen Anbieters vorzulegen. Falls bereits ein Vertrag unterzeichnet wurde, sollte dieser schnellstens widerrufen werden, denn dies ist bei ordnungsgemäßer Belehrung nur innerhalb von zwei Wochen möglich.

Betroffene Verbraucher erhalten Hilfe in allen Beratungsstellen der Verbraucher-zentrale Niedersachsen oder am Verbrauchertelefon zu diesem Thema unter 09001 79 79-02, montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise abweichend.


Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen