Wenn der GEZ-Kontrolleur klingelt

04.02.2009 | Soziale Arbeit

Es ist Abend, es klingelt. Ein Mann steht vor der Tür. Er weist sich aus und stellt sich als Rundfunkgebührenbeauftragter des Norddeutschen Rundfunks (NDR) vor.

Es ist Abend, es klingelt. Ein Mann steht vor der Tür. Er weist sich aus und stellt sich als Rundfunkgebührenbeauftragter des Norddeutschen Rundfunks (NDR) vor. Er wolle die Anmeldung verschiedener Rundfunkempfangsgeräte überprüfen. Wie lange wohnen Sie schon hier, sehen Sie fern, hören Sie Radio? Ist das Ihr Pkw mit der Autowerbung? Seit wann ist das Kraftfahrzeug zugelassen?

Der Gebührenbeauftragte versucht herauszufinden, ob jeder im Haus lebende Verbraucher Fernseher, Radios oder Notebooks bzw. internetfähige PC’s angemeldet hat und Gebühren gezahlt werden. Oft trifft es Kinder, die noch bei ihren Eltern wohnen. Auch Großeltern können betroffen sein, die wieder bei ihren Kindern im Hause wohnen. Sie haben unter Umständen gar keine Rundfunkempfangsgeräte im eigenen Zimmer oder nur ein Radio. Häufig wird nur der zentrale Fernseher im gemeinsamen Wohnzimmer genutzt, sodass nur eine Hörfunkgebühr statt der vollen Gebühr von 17,97 € gezahlt werden müsste. Da die Gebührenbeauftragten auf Provisionsbasis arbeiten, scheint es, als wollten sie einen möglichst hohen Anteil an Gebühren geltend machen.

„Da der NDR den jeweiligen Rundfunkteilnehmern nachweisen muss, seit wann die jeweiligen Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, versuchen Gebührenbeauftragte von den Verbrauchern das jeweilige Datum zu erfahren“, erklärt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Oft sind Verbraucher verunsichert und möchten keine Angaben machen. Der Gebührenbeauftragte droht dann mit einer empfindlichen Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eingeschüchtert geben Verbraucher an, Fernsehen schon seit Jahren zu schauen.

Bei Fahrzeugen beispielsweise geben viele die Zulassungsdaten heraus. Nicht selten gab es aber zum Zeitpunkt der Zulassung kein Radio im Kraftfahrzeug. Das Radio ist dann rückwirkend zum Zulassungsdatum angemeldet und gebührenpflichtig. „Die Daten auf dem Anmeldeformular des Gebührenbeauftragten sind für den NDR verbindlich; diese Angaben sind nicht widerruf- oder anfechtbar und auch nicht außerordentlich zu kündigen“, warnt die Verbraucherschützerin. Es ist fast ausgeschlossen, das Anmeldedatum später zu korrigieren, sodass oft hohe Nachforderungen auf die Verbraucher zukommen.

Unser Tipp: Bei Besuch des Gebührenbeauftragten vom NDR bestimmt aber höflich sein. Wer keine Angaben machen will oder der Besuch ungelegen ist, kann den Kontrolleur bitten, zu einem späteren Zeitpunkt wiederzukommen. Rundfunkgeräte können vom Verbraucher auch direkt bei der GEZ angezeigt werden.

Fragen rund um die Rundfunkgebühren beantwortet Kathrin Körber unter der kostengünstigen Telefonnummer (05 51) 2 93 41 48. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich direkt in der Beratungsstelle Göttingen, Papendiek 24 – 26, ohne Anmeldung beraten zu lassen.

Die telefonischen Beratungszeiten sind: Mo, Di, Fr 10.00 bis 14.00 Uhr, die persönlichen Beratungszeiten Mo, Di 10.00 bis 14.00 Uhr. Schriftliche Anfragen sind zu richten an: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Beratungsstelle Göttingen; Frau Kathrin Körber, Papendiek 24 – 26, 37073 Göttingen oder rundfunkgebuehren@vzniedersachsen.de.


Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen