Weniger Inhalt zum gleichen Preis

14.04.2009 | Soziale Arbeit

Wegfall fester Mengenvorgaben ermöglicht versteckte Preiserhöhungen

Am 11. April 2009 ändert sich die Fertigpackungsverordnung. Dann entfallen weitere verbindliche Mengenvorgaben für Lebensmittel. Die Hersteller haben mit dieser neuen Verordnung die Möglichkeit, mit geringeren Füllmengen und gleichen Preisen zu mogeln. „Viele Verbraucher werden dies wohl kaum bemerken. Denn die geringfügige Verkleinerung der Füllmenge bei meist gleichbleibender oder minimal kleinerer Verpackung ist für Kunden sicher kaum erkennbar“, vermutet Hedi Grunewald, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale. Sie fordert deshalb die Lebensmittelhersteller auf, veränderte Füllmenge deutlich größer als bisher auf der Vorderseite aufzudrucken. Der Handel sollte Waren mit unterschiedlichen Füllmengen getrennt auszeichnen.

Bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen konnten bisher nur in festgelegten Füllmengen in den Handel gebracht werden. Milch durfte in vierzehn festen Füllmengen abgegeben werden, beispielsweise mit 0,5 Liter, 0,75 Liter und 1 Liter Inhalt. Solche verbindlichen Einheiten fallen nun für Milch und weitere Lebensmittel wie Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker oder Schokolade weg. Das Nebeneinander unterschiedlichster Packungsgrößen wird somit auch für diese Produkte möglich. Bei einer Stichprobe in Hannover entdeckte die Verbraucherzentrale Niedersachsen zum

Beispiel:

- Joghurtbecher von Danone mit 460 Gramm, statt bisher 500 Gramm,

- durcheinander gewürfelte Schokoladentafeln von Rapunzel mit 80 und 100 Gramm, üblich hier 100 Gramm,

- Müllermilch-Milchgetränke in 400-Milliliter-Flaschen, statt der ursprünglichen 500 Milliliter.

Wer sich hier am niedrigsten Endpreis orientiert, kauft nicht unbedingt das preiswerteste Produkt. Ein aktueller Preisvergleich ähnlicher Produktgruppen ist für den preisbewussten Verbraucher nur noch mit dem Vergleich der Grundpreisangaben möglich. Der Grundpreis ist der Preis für eine bestimmte Mengeneinheit.

Besonders undurchsichtig sind Preisschilder für verschiedene Sorten mit einem Preis, aber unterschiedlichen Füllmengen. Beispielsweise werden bei Penny in einem Karton 200 Gramm vollfetter Schafskäse und 190 Gramm der Light-Version zu 1,99 Euro angeboten. Bei Edeka stehen nebeneinander 200 Gramm Haribo Cola Schnecken und 175 Gramm Haribo Pasta Frutta zu 99 Cent.

Tipp der Verbraucherzentrale: Beim Preisvergleich immer auf den klein gedruckten 100-Gramm-, Kilo- oder Liter-Preis achten!

Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter

09001 79 79-05, montags von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.


Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen