Weitere gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli: Kurzarbeit, Mehr Grundsicherung und Sozialhilfe und flexible Arbeitszeitregelungen

01.07.2009 | Soziale Arbeit

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten ab Juli höhere Regelleistungen.

Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit,

Für ab dem 1. Januar 2009 durchgeführte Kurzarbeit werden künftig ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs von Kurzarbeitergeld die Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Unternehmen oder in einzelnen Unternehmensteilen durchgeführt wird. Dabei werden auch Zeiträume vor Inkrafttreten dieser Regelung berücksichtigt. Bei Vorliegen der

Voraussetzungen ist damit eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Zeiten der Kurzarbeit ab Juli 2009 möglich.

Zusätzlich zur vollen Erstattung wird geregelt, dass bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen keine neue Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist. Die Bezugsfrist läuft dann ohne Unterbrechung für den gesamten Bewilligungszeitraum weiter.

Die Änderungen zum Kurzarbeitergeld gelten befristet bis zum 31. Dezember 2010.

Mehr Grundsicherung und Sozialhilfe

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten ab Juli höhere Regelleistungen. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung der gesetzlichen Renten. Der Eckregelsatz steigt von 351 auf 359 Euro. Neu eingeführt wurde eine Sozialgeldstufe (zusätzlicher Kinderregelsatz) für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Künftig beträgt die Leistung 70 bislang 60 Prozent des Regelsatzes.

Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ("Flexi

II")

Am 1. Juli 2009 treten verbesserte Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ("Flexi II") in Kraft. Sie eröffnen zum einen die Möglichkeit der Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dadurch wird die Portabilität von Wertguthaben entscheidend verbessert und in diesen Fällen müssen Wertguthaben nicht mehr etwa bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgelöst werden. Zum anderen wird die Bundesregierung verpflichtet, zum 31. März 2012 vorzulegen, mit dem die Auswirkungen des Gesetzes "Flexi II" evaluiert werden sollen.

Quelle: Newsletter, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,