Verbraucherminister Hauk: "Chance für mehr Transparenz im Verbraucherschutz nutzen"

27.05.2009 | Soziale Arbeit

Namensnennung bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ermöglichen

"Wir müssen jetzt die Chance für mehr Transparenz im Verbraucherschutz nutzen. Bei gravierenden Verstößen gegen das Lebensmittelrecht muss grundsätzlich, und nicht erst nach bürokratischen und zeitaufwendigen Abwägungen, die Öffentlichkeit informiert werden. Transparenz schafft Vertrauen, sowohl gegenüber dem Verbraucher aber auch gegenüber Unternehmen, die sich nichts zuschulden kommen lassen", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Dienstag (26. Mai) im Vorfeld der Sitzung des Vermittlungsausschusses zur Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches am kommenden Mittwoch (27. Mai) in Berlin. Es müsse verhindert werden, dass wirtschaftliche Interessen eines Rechtsuntreuen höher gewichtet würden, als der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Hauk forderte den Bund auf, sich endlich zu einem transparenten Verbraucherschutz zu bekennen.

Im Rahmen des Lebens- und Futtermittelgesetzes biete eine Änderung des Paragraphen 40 die entsprechende Möglichkeit, Verbraucherschutz transparent und wirkungsvoll zu gestalten. Jetzt bestehe die Chance dazu und diese müsse genutzt werden. Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses in Bezug auf die Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches eingebracht und erhielt im Bundesrat dafür eine breite Mehrheit.

"Der Verbraucherschutz und die Lebensmittelüberwachung in unserem Land sind gut aufgestellt. Dennoch fehlt uns ein entscheidendes Instrument, das Baden-Württemberg schon mehrfach gefordert hat – wir wollen unredliche Unternehmen der Öffentlichkeit benennen", erklärte der Minister. Der Druck der Öffentlichkeit auf die Behörden wachse zusehends. Wenn durch unseriöses Verhalten von Unternehmen ein Nachteil oder ein Schaden für die Verbraucher entstehe, müssten schnell und unbürokratisch Ross und Reiter genannt werden können, forderte Hauk.  


Quelle: Landesportal Baden-Württemberg