Schutzschirm für Auszubildende aus insolventen Betrieben vergrößert: Wirtschaftsministerium und Agenturen für Arbeit helfen gemeinsam

05.08.2009 | Soziale Arbeit

Baden-Württemberg: In der Praxis könnte ein neuer Ausbildungsbetrieb von der Arbeitsagentur einen Zuschuss in Höhe von rund 4.000 Euro bei der Einstellung eines Insolvenzlehrlings erhalten, wenn er ihn nach dem ersten Ausbildungsjahr übernimmt.

Betriebe, die einen Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb oder einem stillgelegten Betrieb einstellen, können durch eine an die wirtschaftliche Krise angepasste Neuregelung des Bundes zum „Ausbildungsbonus“ jetzt besser unterstützt werden.

Wirtschaftsminister Ernst Pfister und Eva Strobel, Leiterin der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, begrüßten die Neuregelung: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, möglichst allen betroffenen Jugendlichen den Abschluss ihrer Berufsausbildung zu ermöglichen. Dazu haben wir unsere Fördermöglichkeiten so aufeinander abgestimmt, dass übernehmende Betriebe einen möglichst hohen Anreiz erhalten. Wir können nun gemeinsam einen vergrößerten Schutzschirm aufspannen, der gerade jetzt in der Krise für die Auszubildenden aus Insolvenz-Betrieben hilfreich sein wird.“

Die bisherige Regelung beim Ausbildungsbonus ermöglichte eine Förderung bei einem Insolvenzlehrling nur dann, wenn der neue Arbeitgeber eine zusätzliche Ausbildungsstelle zur Verfügung gestellt hat. In der Praxis war dies oft ein Hemmnis für die Förderung. Durch die aktuelle Gesetzesänderung reicht es nun aus, wenn der Auszubildende wegen Insolvenz oder Stilllegung seinen Ausbildungsplatz verloren hat.

Neben dem Ausbildungsbonus der Arbeitsagenturen besteht für Betriebe die Möglichkeit, bei der Einstellung eines Insolvenzlehrlings einmalig 1.200 Euro durch das Land Baden-Württemberg zu erhalten.

In der Praxis könnte ein neuer Ausbildungsbetrieb von der Arbeitsagentur einen Zuschuss in Höhe von rund 4.000 Euro bei der Einstellung eines Insolvenzlehrlings erhalten, wenn er ihn nach dem ersten Ausbildungsjahr übernimmt. Anträge zum Ausbildungsbonus müssen bei den Arbeitsagenturen vor Beginn der Übernahme eines Auszubildenden gestellt werden. Bis zu drei Monate nach Abschluss des Ausbildungsverhältnisses kann darüber hinaus der Azubi-Transfer vom Land in Höhe von 1.200 Euro in Anspruch genommen werden.

Auskünfte zum Ausbildungsbonus erteilt der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit unter der Hotline 01801 66 44 66 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom).


Quelle: Landesportal Baden-Württemberg, Aktuelle Meldung des Wirtschaftsministeriums, vom 05.08.2008; http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=213719 (Aufruf am 05.08.2009)